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Kosten-Nutzen-Analysen und Kostenfolgenabschätzungen bei Normierungsprozessen

(10.2.2019) Die Bundesregierung will verstärkt darauf hinwirken, dass Normierungen im Baubereich nicht zu Kostenexplosionen führen. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen werde eine Institutionalisierung von systematischen Kosten-Nutzen-Analysen und Kostenfolgenabschätzungen in Normierungsprozessen angestrebt, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/7292) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Diese Aktivitäten seien Teil der Umsetzung von Forderungen aus der Baukostensenkungskommission.

VBI: „Normungsflut stoppen “

Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) begrüßt die angekündigte Einführung systematischer Kosten-Nutzen-Analysen in der Baunormung: „Immer neue, immer umfangreichere und nur mit immer größerem Aufwand einhaltbare Normen sind nicht nur Kostentreiber, sondern schränken auch die Kreativität in der Planung ein“, betont VBI-Präsident Jörg Thiele. „Normen sorgen für Sicherheit und Nachhaltigkeit beim Bauen. Deshalb brauchen wir Normen beim Bauen, aber nur so viel wie nötig, nicht so viele wie möglich.“

In ihrer Antwort wies die Bundesregierung außerdem darauf hin, dass es Aufgabe der DIN-Normungsgremien sei, Wirtschaftlichkeitsaspekte in den Normungsprozessen zu beachten. Auch dieser Forderung schließt sich der VBI vorbehaltlos an. Als Mitglieder der Brancheninitiative Praxisregeln Bau PRB würden VBI-Ingenieure seit Jahren daran mitarbeiten, die praxisfremde Regulierungswut in den Baubemessungsnormen einzudämmen.

ZDB: „Verhältnismäßigkeit in der Normung beachten“

Ergänzend zum Thema kommentierte am 5.2. ZDB-Präsident Dipl.-Ing. Reinhard Quast die aktuelle Entwicklung zur Gefahrenabwehr durch den Einbau von Brandschutzschaltern: „Bauen muss bezahlbar bleiben und darf durch privatrechtliche Normen nicht unnötig aufwendig werden. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der aktuelle Normenentwurf zum Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) von einer verpflichtenden Regelung absieht.“

Es sei nicht nachvollziehbar, dass privatrechtliche Regelungen Sicherheitsstandards definieren, die über die gesetzlichen Anforderungen im Brandschutz hinausgehen und unnötige Mehrkosten verursachen. So könnten beispielsweise beim Bau von herkömmlichen Seniorenwohnheimen bis zu 35.000 Euro allein für den Einbau von Brandschutzschaltern anfallen, erklärte Herr Quast und forderte: „Das Schutzniveau des Gesetzgebers muss auch für privatrechtliche Normen gelten. Aufgrund der nicht erprobten Gebrauchstauglichkeit und der hohen Kosten der AFDD-Schalter ist anzuzweifeln, ob die Norm als anerkannte Regel der Technik gelten sollte. Daher setzen wir uns klar gegen einen verpflichtenden Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen ein."

Zur Erinnerung: Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) hat inzwischen aufgrund des Einspruchs diverser Akteure der Bauwirtschaft im Entwurf der DIN VDE 0100-420-1:2018-02, „Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-42: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen“, lediglich eine Empfehlung zum Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen aufgenommen. Der zuerst vorgelegte Entwurf sah noch eine Einbaupflicht vor - siehe u.a. dazu den Beitrag „Holzbau: Keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Schutzeinrichtung (AFDD)“ vom 15.7.2018.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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