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Fragen und Antworten vom TÜV und von Siemens zum Thema Brandschutzschalter

5SM6 Brandschutzschalter für Bemessungsströme bis 40 Ampere (A)
  

(4.1.2018) Am 18. Dezember 2017 endete die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-420, die im Februar 2016 in Kraft getreten war. Demnach sind nun Brandschutzschalter für eine Reihe von Anwendungsbereichen verpflichtend. Hartmut Knorr, Referent bei der TÜV NORD Akademie, und Stefan Pirkl, Produkt Business Developer bei Siemens, geben vor diesem Hintergrund Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFSS) entsteht fast jeder dritte Brand durch Fehler in der Elektroinstallation. Damit verursachen elektrische Geräte oder Leitungen mehr Brände als Brandstiftung und menschliches Fehlverhalten zusammen.

Zur Ergänzung der bekannten FI- und LS-Schutzschalter sieht die DIN VDE 0100-420 den Einbau von Brandschutzschaltern (AFDD) vor, die Brände in Leitern durch serielle Lichtbögen verhindern können.

Wo sind Brandschutzschalter einzubauen?

Verpflichtend ist der Einsatz in einphasigen Endstromkreisen bis 16A in Gebäuden und Einrichtungen, die besonderen Brandrisiken ausgesetzt sind. Dazu zählen etwa feuergefährdete Betriebsstätten, holzverarbeitende Betriebe oder Papier- und Textilfabriken.

Ebenfalls vorgeschrieben sind die Brandschutzschalter in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen für Heime sowie Tageseinrichtungen für Kinder oder alte Menschen, ebenso wie in barrierefreien Wohnungen.  „Darüber hinaus sind Brandschutzschalter verpflichtend einzubauen, wenn dort unersetzbare Güter vorhanden sind - wie etwa in Museen oder Galerien, darüber hinaus aber auch in Bahnhöfen oder Flughäfen“, betont Knorr.

Müssen künftig alle Gebäude mit Brandschutzschaltern ausgestattet werden?

Nein! „Der Einbau ist nur in Neubauten sowie bei Änderungen oder Erweiterungen von bestehenden Anlagen vorgeschrieben. Empfehlenswert sei aber der Einbau von Brandschutzschaltern für Stromkreise von Räumen, in denen unbeaufsichtigte Verbraucher laufen“, sagt Pirkl. „Dies können beispielsweise Heizlüfter in Ferienhäusern sein“, so Pirkl. „Aber auch Schlafzimmer, Hotels, Räume in denen Waschmaschinen, Trockner oder Geschirrspüler laufen, sollten mit AFDD geschützt werden. Für Räume oder Orte mit Feuer verbreitenden Strukturen ist ebenfalls der Einbau empfohlen.“

Führt der freiwillige Einbau von Brandschutzschaltern zukünftig zu niedrigeren Versicherungsprämien?

Das ist noch unklar. Da jedoch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als Vertreter der Versicherungen im Normengremium mitwirkt und den Einbau von AFDD befürwortet, ist es möglich, dass der freiwillige Einbau von AFDD mittelfristig mit niedrigeren Versicherungsprämien honoriert wird.

Noch ein Schutzschalter – reicht der Platz im Schaltschrank?

Die Norm sieht vor, in Neubauten sowie bei Erweiterungen oder größeren Umbauten geeignete Brandschutzschalter zu installieren. Planer sollten daher den erhöhten Platzbedarf bereits in der Planung berücksichtigen und die Schaltschränke entsprechend dimensionieren. Anders bei Umbauten und Erweiterungen: „Hier müssen oft die Schaltschränke vergrößert werden. Das kann jedoch in der Praxis Schwierigkeiten bereiten“, so Knorr.

Wie kann der Brandschutzschalter auf Funktionsfähigkeit getestet werden?

Eine Funktionsprüfung ist bei AFDD nicht notwendig. Wie in der Produktnorm für Brandschutzschalter gefordert, führen die AFDD selbstständig zyklisch einen Test der Funktionsfähigkeit durch. Eine aktive Prüfung durch den Elektriker ist nicht erforderlich.

Können Brandschutzschalter auch als Gruppenschalter (40A) verwendet werden?

Nein. Laut Norm ist in jedem Endstromkreis ein Brandschutzschalter erforderlich, um die größtmögliche Verfügbarkeit der Anlagen zu sichern. „Wäre beispielsweise in einem Kindergarten nur ein Gruppen­Brandschutzschalter für die gesamte Anlage verbaut, würde ein Ausfall die Stromversorgung in der Einrichtung lahmlegen“, so Stefan Pirkl.

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