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Holzbau Deutschland kritisiert Brandschutzschalter-Regel in der neuen DIN VDE 0100-420


  

(17.4.2017) Die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) hat die DIN VDE 0100-420:2016-02 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-42 - Schutz gegen thermische Auswirkungen“ in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht. Sie sieht ab 2018 den verpflichtenden Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD, umgangssprachlich „Brandschutzschalter“) bei besonderen Brandrisiken vor. Dazu gehören Räume, die mit überwiegend brennbaren Baustoffen ausgeführt werden - also z.B. Dachstühle. (Im Bild rechts ein Brandschutzschalter von Siemens aus einem Light+Building-Bericht vom 8.6.2016.)

Beim Holzbau Deutschland ist man von dieser Neuregelung nicht begeistert. Der Vorsitzende Peter Aicher kritisierte kurz vor Ostern: „Ohne weitere Nachweise, Forschungsergebnisse, Gutachten oder Brandursachenstatistiken werden wir weiterhin gegen den sogenannten ,Brandschutzschalter‘ kämpfen. So lange werden wir die DIN auch nicht als anerkannte Regel der Technik anerkennen.“

Schon seit einiger Zeit fordern Verbände der Bauwirtschaft Nachweise von der DKE, die den Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen rechtfertigen. „Wenn die DKE mit entsprechenden Untersuchungen auf uns zukommt, welche das erhöhte Brandrisiko belegen, werden wir uns dem selbstverständlich annehmen“, so Aicher. Zudem könne nicht nachvollzogen werden, warum diese Regelung in einer privatrechtlichen Vereinbarung ohne empfehlenden Charakter festgeschrieben werden soll. Zur Erinnerung: Bisher wurden brandschutzrechtliche Festlegungen in den Landesbauordnungen festgelegt und sind damit bauordnungsrechtliches Hoheitsgebiet. Jedoch gibt es nach aktuellem Kenntnisstand keine Bestrebungen, Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen verpflichtend in das Bauordnungsrecht aufzunehmen.

Weiterer Kritikpunkt von Holzbau Deutschland ist es, dass mit dem verpflichtenden Einbau die Kosten beim Bauen erheblich steigen würden. Insbesondere deshalb, weil laut VDE der Einbau auch bei Schlaf- und Aufenthaltsräumen von Heimen und Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte oder Senioren sowie generell bei barrierefreien Bauten erforderlich sein soll.

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