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Praxishilfe zur Risiko- und Sicherheitsbewertung von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen im Holzbau


  

(8.12.2019) Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) hat die DIN VDE 0100-420 „Schutz gegen thermische Auswirkungen“ mit Blick auf den Holzbaubereich überarbeitet. So wird in Abschnitt 421.7 der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD) künftig nicht mehr pauschal für bestimmte Räumlichkeiten und/oder Anwendungssituationen verlangt. Stattdessen wird gefordert, für bestimmte Räume und Orte in der Planungsphase eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen. Dies betrifft ...

  • Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten,
  • Räume/Orte mit besonderem Brandrisiko (z. B. feuergefährdete Betriebsstätten),
  • Räume/Orte aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen (wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen) sowie
  • Räume/Orte mit unersetzbaren Gütern (Kulturgüter, Bücher, Kunst etc.).

Bestehen hier besondere Risiken, so werden Maßnahmen empfohlen, die vor den Auswirkungen von Fehlerlichtbögen schützen. Dabei geht es insbesondere um elektrische Anlagen im Holzbaubereich bzw. bei solchen Bauweisen, die laut DIN aufgrund der „brennbaren Baustoffe einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen“,

Die neuen Vorgaben haben BDF, DHV, ZDB und ZVEH als anerkannte Regel der Technik akzeptiert. Zudem haben die Verbände eine gemeinsame Praxishilfe erarbeitet, die Planer, Elektriker und Bauherren bei der Umsetzung der neuen Norm unterstützen soll. Sie kann angewandt werden bei ...

  • Holztafelbauten,
  • Holzrahmenbauten,
  • Holzmassivbauten und
  • Holzskelettbauten.

Die Praxishilfe setzt die Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmung um, benennt Mindestanforderungen und bietet ein exemplarisches Bewertungsraster, das von Bauherren, Fachplanern, Baubetrieben und Elektrohandwerksbetrieben genutzt werden kann.

Nach dieser Praxishilfe kommen die beispielhaften Bewertungen unter bestimmten Voraussetzungen zu dem Ergebnis, dass auf zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen verzichtet werden kann. Eine objektspezifische Einzelfallbewertung muss selbstverständlich weiterhin erfolgen.

Des Weiteren gibt es seit 2017 für öffentliche Gebäude eine Arbeitshilfe des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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