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Klarstellung: Norm zum Einbau von Brandschutzschaltern ist gesetzlich nicht(!) verpflichtend

Hager Brandschutzschalter
  

(2.7.2017) Verschiedene Medien berichteten in den vergangenen Wochen, dass ab Mitte Dezember 2017 der Einbau von Brandschutzschaltern verpflichtend vorgeschrieben sei. Das ist so nicht richtig, stellt der ZDB jetzt noch einmal nachdrücklich fest. Es gebe tatsächlich keine gesetzliche Auflage zum Einbau von Brandschutzschaltern - weder bei Neubauten noch bei Modernisierungen. Es bestehe auch keine Nachrüstpflicht. (Im Bild rechts ein Brandschutzschalter von Hager aus einem Beitrag vom 27.4.2017.)

In einigen Artikeln wird die Veröffentlichung der DIN VDE 0100-420:2016-02 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-42 - Schutz gegen thermische Auswirkungen“ begrüßt und darauf hingewiesen, dass diese Norm ab dem 18. Dezember 2017 den Einsatz von Brandschutzschaltern verpflichtend vorschreibe. Diese Darstellung erweckt den Eindruck, dass es sich dabei auch um eine gesetzliche Auflage handelt. Fakt ist jedoch, dass die Anwendung dieser Norm in Deutschland freiwillig ist. Darauf weist auch ein Schreiben des Bundesbauministeriums hin, das dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) vorliegen soll. Das Ministerium hält den Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDDs, umgangssprachlich „Brandschutzschalter“) für nicht zwingend erforderlich. Gesetzlich bindend wäre die oben genannte Norm erst dann, wenn sie in den Landesbauordnungen als technische Baubestimmung eingeführt würde.

Was nur wenige wissen: Im Unterschied zu Gesetzen sind DIN Normen per se nicht bindend. Rechtsverbindlich werden sie erst, wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt.

Bereits am 10 April 2017 kritisierte die Bundesfachgruppe Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes in seiner Pressemeldung zum Einbau von Brandschutzschaltern, dass die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) die DIN VDE „0100-420:2016-02 veröffentlicht hat, ohne dabei Brandursachenstatistiken und Forschungsergebnisse vorzulegen, die die Notwendigkeit des Einbaus der Brandschutzschalter nachweisen - siehe Beitrag „Holzbau Deutschland kritisiert Brandschutzschalter-Regel in der neuen DIN VDE 0100-420“ vom 17.4.2017.

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