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HocoHolz in Schwierigkeiten


  

(29.3.2019; BAU-Bericht) In dem Verfahren über den Antrag der HocoHolz Hofstetter & Co. Holzindustrie GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen am 27.3.2019 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Bestellt wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ...

Gegen die Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Landshut schriftlich einzulegen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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