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20% Förderzuschuss für neue LED-Beleuchtung auch in Nichtwohngebäuden

(15.9.2021) Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt der Staat Anreize für energetische Sanierungen und Einzelmaßnahmen - auch bei Nicht-Wohn­ge­bäu­den. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden im ersten Halbjahr 2021 bereits rund 150.000 Anträge bewilligt und mehr als 2,7 Mrd. Euro aus­gezahlt - siehe auch Beitrag vom 1.8.2021. Für Unternehmen lohnt es sich damit noch mehr, auf energie- und CO₂-sparende LED-Beleuchtung in Hallen und Büros umzurüsten.

Durch den Wechsel von konventioneller und energieintensiver Beleuchtungstechnik auf hocheffiziente und langlebige LED-Beleuchtungssysteme können Unternehmen bis zu 70% Energie und entsprechend CO₂ einsparen. Investitionen amortisieren sich im Schnitt in weniger als drei Jahren. Mit der im Januar 2021 aufgelegten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lohnt sich eine Umrüstung außerdem, weil damit auch Besitzer von Nichtwohngebäuden einen Direktzuschuss für eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung erhalten - daran erinnert aktuell LED Technics Germany (LTG). Förderfähig sind derzeit ...

  • der komplette Leuchtenaustausch in Bestandsgebäuden einschließlich Nebenarbeiten und Komponenten,
  • die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts sowie
  • Regelungssysteme - z.B. tageslicht- oder präsenzabhängige.

Voraussetzungen sind ...

  • eine Systemlichtausbeute von mindestens 140 bzw. 120 Lumen je Watt (lm/w) bei LED-Lichtbandleuchten bzw. anderen Beleuchtungssystemen und
  • ein Lichtstromerhalt >= 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden.

Es lohnt sich also, die Qualität der Leuchten im Vorfeld genau zu überprüfen. Leuchten von LED Technics Germany beispielsweise erzielen eine Lichtausbeute von 120-160 lm/w und erfüllen in der Regel alle Anforderungen. Nicht förderfähig sind hingegen Retrofit- oder Ersatzlampen wie LED-Röhren.

Fördersatz von 20% auf die Investitionssumme

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben, die auf 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Mio. Euro gedeckelt sind. Dieser kann mit Hilfe eines Energie-Effizienz-Experten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Weitere Informationen zu förderfähiger LED-Beleuchtung können per E-Mail an LED Technics angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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