20% Förderzuschuss für neue LED-Beleuchtung auch in Nichtwohngebäuden
(15.9.2021) Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) setzt der Staat Anreize für energetische Sanierungen und Einzelmaßnahmen - auch bei Nicht-Wohngebäuden. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden im ersten Halbjahr 2021 bereits rund 150.000 Anträge bewilligt und mehr als 2,7 Mrd. Euro ausgezahlt - siehe auch Beitrag vom 1.8.2021. Für Unternehmen lohnt es sich damit noch mehr, auf energie- und CO₂-sparende LED-Beleuchtung in Hallen und Büros umzurüsten.
Durch den Wechsel von konventioneller und energieintensiver Beleuchtungstechnik auf hocheffiziente und langlebige LED-Beleuchtungssysteme können Unternehmen bis zu 70% Energie und entsprechend CO₂ einsparen. Investitionen amortisieren sich im Schnitt in weniger als drei Jahren. Mit der im Januar 2021 aufgelegten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lohnt sich eine Umrüstung außerdem, weil damit auch Besitzer von Nichtwohngebäuden einen Direktzuschuss für eine Umrüstung auf LED-Beleuchtung erhalten - daran erinnert aktuell LED Technics Germany (LTG). Förderfähig sind derzeit ...
- der komplette Leuchtenaustausch in Bestandsgebäuden einschließlich Nebenarbeiten und Komponenten,
- die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts sowie
- Regelungssysteme - z.B. tageslicht- oder präsenzabhängige.
Voraussetzungen sind ...
- eine Systemlichtausbeute von mindestens 140 bzw. 120 Lumen je Watt (lm/w) bei LED-Lichtbandleuchten bzw. anderen Beleuchtungssystemen und
- ein Lichtstromerhalt >= 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden.
Es lohnt sich also, die Qualität der Leuchten im Vorfeld genau zu überprüfen. Leuchten von LED Technics Germany beispielsweise erzielen eine Lichtausbeute von 120-160 lm/w und erfüllen in der Regel alle Anforderungen. Nicht förderfähig sind hingegen Retrofit- oder Ersatzlampen wie LED-Röhren.
Fördersatz von 20% auf die Investitionssumme
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben, die auf 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Mio. Euro gedeckelt sind. Dieser kann mit Hilfe eines Energie-Effizienz-Experten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Weitere Informationen zu
förderfähiger LED-Beleuchtung können per
E-Mail an LED Technics angefordert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- T8-, T5- und Kompakt-Leuchtstofflampen vor dem Aus (23.6.2022)
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- SchahlLED Lighting übernimmt LED Technics Germany (24.11.2021)
- Gebäuderelevante Branchen im ZVEI entwickeln sich sehr unterschiedlich (21.11.2021)
- Deutscher Lichtdesign-Preis 2021 entschieden (20.9.2021)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Regiolux informiert über das Aus von T8-Leuchtstofflampen (15.9.2021)
- Schluss mit den Plussen beim neuen Energielabel für Lichtquellen (4.8.2021)
- Kosten senken per Lichtmanagement à la Glamox (4.8.2021)
- SDT-match: Neues ballwurfsicheres Lichtband für Sportstätten von Regiolux (12.3.2021)
- 2. Stufe der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) tritt am 1. Juli 2021 in Kraft (4.1.2021)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) strukturiert energetische Gebäudeförderung neu (21.12.2020)
- LED-Lichtbandsanierung bei laufendem Betrieb: Austausch in weniger als 60 Sekunden (24.7.2020)
- Stromsparend und reparaturfreundlich: Neue EU-Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte (7.1.2019)
- Halogenlampenverbot (Bauletter vom 30.7.2018)
siehe zudem:
- Hersteller/Anbieter von technischen Leuchten im Licht-Magazin bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Leuchten bei Baubuch / Amazon.de