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T8-, T5- und Kompakt-Leuchtstofflampen vor dem Aus

(23.6.2022) Dass T8-Leuchtstofflampen ab dem 1. September 2023 nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen, war bereits ausgemacht. Nun kommt der Abschied aber einige Tage früher: Ab 25. August 2023 ist das Erstinverkehrbringen von T8- und T5-Lampen in der EU nicht mehr gestattet. Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät trifft dies bereits am 25. Februar 2023. Denn nach der Ökodesign-Ver­ord­nung greift jetzt auch die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber - genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment).

Zur Erinnerung: Alle Entladungslampen enthalten Quecksilber - wenn auch nur in geringem Maße. Dazu gehören T5-Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stiftsockel, die bislang noch als Ausnahmen galten. Nun sollen für Leuchtstofflampen zur Allgemeinbeleuchtung die Sonderregelungen nach zwölf oder 18 Monaten auslaufen: Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät am 25. Februar und T5 am 25. August 2023. Damit verschwinden sie viel früher und in deutlich größerem Umfang vom Markt.

Lampen dürfen weiter gekauft und verwendet werden

„Leuchtmittel müssen deswegen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. Der Handel verkauft seine Lagervorräte weiter, bis sie aufgebraucht sind. Es werden aber nach den jeweiligen Stichtagen keine neuen Leuchtmittel mehr produziert oder in Europa in den Verkehr gebracht. Der Fachbegriff dafür lautet Ausphasung“, konkretisiert Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative licht.de. Für Betreiber gewerblicher Immobilien steht unter Umständen die Sanierung der Beleuchtung früher an. Private Haushalte werden durch die Neuerung kaum Schwierigkeiten haben, sie greifen beim nächsten Einkauf einfach zur stromsparenden LED.

Nicht in den Hausmüll!

Recyceln lassen sich alle Arten von Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Entladungslampen (inklusive Natriumdampf-Hoch- und Niederdrucklampen sowie Halogen-Metalldampflampen). Handel, Sammelstellen und Entsorgungshöfe nehmen sie zurück. Ebenfalls gesammelt werden LED-Lichtquellen, die elektronische Bauteile enthalten. „In den Hausmüll gehören ausschließlich Glüh- und Halogenlampen, die nur aus Glas und Metall bestehen“, so der Lichtexperte.

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