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2. Stufe der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) tritt am 1. Juli 2021 in Kraft

(4.1.2021) Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - vorerst ausschließlich für energetische Einzelmaßnahmen in/an bestehenden Gebäuden (siehe auch Beitrag vom 21.12.2020). Zudem ist nun bekannt, wie und ab wann energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau-Bereich finanziell unterstützt werden.

Bei der Effizienzhaus-Sanierungsförderung sind für den Sommer 2021 folgende Änderungen angekündigt: Die Förderstufe Effizienzhaus 115 fällt weg, da sie keinen zukunftsfähigen energetischen Standard mehr darstellt. Hierfür gibt es kein Geld mehr. Die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei diesen Stufen zwischen 27,5 und 40% Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45%.

Hinzu kommen künftig zwei neue mögliche Zuschläge:

  • die EE-Effizienzklasse und
  • der auch bei den Einzelmaßnahmen eingeführte Bonus auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Wer erneuerbare Energien (EE) nach der Sanierung nutzt, erhält 5 Prozentpunkte mehr Fördergeld. So soll die bisherige zusätzliche Marktanreiz-Förderung der BAFA für erneuerbare Energien bei Gesamtsanierungen kompensiert werden. Der iSFP-Bonus beträgt bei der Effizienzhaus-Sanierung ebenfalls 5 Prozentpunkte. Bedingung ist, dass der iSFP mit der umfassenden Sanierung vollständig umgesetzt wird und mindestens die dort als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht.

Bei der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich zudem die förderfähigen Kosten von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet: Wer bisher für ein KfW-Effizienzhaus 55 einen Zuschuss von 40% und bis zu 48.000 Tilgungszuschuss bekommen hat, kann nun einen Zuschuss von 55% und bis zu 82.500 Euro erhalten - sofern der Standard Effizienzhaus 40 mit beiden Zuschlägen, der EE-Effizienz­haus­klasse und dem iSFP-Bonus, erreicht wird.

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