Photovoltaik-Förderung: BEG nur ohne EEG-Einspeisevergütung möglich
(19.1.2022) Wer im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichten lässt, kann dafür einen staatlichen Zuschuss von bis zu 50% erhalten. Gelder in demselben Umfang gibt es auch für Solarstromspeicher - darauf weist aktuell das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Grundlage ist die im Juli 2021 in Kraft getretene zweite Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit ihr ist für Solaranlagen eine bislang nur wenig bekannte attraktive Alternative zur Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstanden. Hauseigentümer sollten aber folgendes beachten: Nutzen sie die Bundesförderung, müssen sie im Gegenzug auf die EEG-Einspeisevergütung verzichten. Experten sollten im Einzelfall prüfen, welche Förderung lukrativer ist!
Weitere Bedingung für die BEG-Förderung der Photovoltaikanlage ist, dass nach der Sanierung ein bestimmter energetischer Standard des Wohngebäudes erreicht wird. Je höher der sogenannte Effizienzhausstandard ist, desto mehr Fördergeld winkt. Einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Wärmedämmung, ein Fenstertausch oder eine neue Heizung reichen in der Regel nicht aus.
Für mittelgroße Hausdachanlage 10.000 Euro Zuschuss möglich
Ein Beispiel zeigt, wie viel Zuschuss maximal möglich ist: Sanieren Hauseigentümer ihren Altbau auf den energiesparendsten Standard Effizienzhaus 40, erhalten sie einen BEG-Zuschuss von 45% der Gesamtinvestition bei maximal förderfähigen Kosten von 120.000 Euro. Die Förderung erhöht sich auf 50% und 150.000 Euro förderfähige Kosten, wenn Beheizung und Kühlung des Gebäudes zu mindestens 55% aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies ist in Gebäuden dieser Effizienzklasse ohnehin meist der Fall. Für eine Photovoltaikanlage mit zwölf Kilowatt installierter Leistung, die aktuell rund 20.000 Euro kostet, sind in diesem Zuge 10.000 Euro Zuschuss möglich, solange die maximal möglichen förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.
„Nutzen die Eigentümer die BEG-Förderung, fällt dadurch jedoch die monatliche Einspeisevergütung durch das EEG weg“, betont Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH noch einmal. „Die Einspeisevergütung trug bislang zu einem Teil der Refinanzierung der Solarstromanlage bei. Den Anteil, der nicht mit großem Gewinn selbst verbraucht werden kann, speisen die Anlageneigentümer in das Stromnetz und erhalten dafür vom Netzbetreiber eine Vergütung.“ Da die Einspeisevergütung für Neuanlagen aber immer weiter sinkt, nimmt die Bedeutung der Einspeisevergütung ohnehin kontinuierlich ab. Derzeit ist sie nicht einmal mehr kostendeckend.
Faustregel: BEG lohnt sich eher bei einem hohen Eigenverbrauch
Eine Förderung der Photovoltaikanlage über das BEG als Alternative ist aber nicht immer automatisch gewinnbringender. Das ist erst dann der Fall, wenn der Zuschuss höher ausfällt als die voraussichtliche EEG-Vergütung aus dem eingespeisten überschüssigen Solarstrom. Als Faustregel gilt: Je höher der Solarstrom-Eigenverbrauch, umso niedriger ist die Summe der EEG-Vergütung. Desto eher lohnt sich dann die BEG-Förderung.
Eine zusätzliche Einnahmequelle neben der BEG-Förderung könnte künftig die direkte Vermarktung des Solarstroms sein. Was nicht selbst verbraucht wird, verkaufen die Besitzer der Solarstromanlage an Direktvermarkter. Das können Start-Ups sein, inzwischen steigen aber auch immer mehr Stadtwerke in den Markt ein. Für kleine Anlagen lohnt sich dieses Absatzmodell aktuell jedoch noch nicht. Das könnte sich aber je nach Marktgeschehen bald ändern. Dann gäbe es neben dem lukrativen Eigenverbrauch und dem staatlichen BEG-Zuschuss eine dritte Säule der Refinanzierung.
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siehe zudem:
- Photovoltaik und Stromspeicher im alternative Energien-Magazin bei Baulinks
- Literatur / Bücher über erneuerbare Energien und Photovoltaik bei Baubuch / Amazon.de