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Zusätzliches Konjunkturprogramm für Klimaschutz in Kommunen

(2.8.2020) Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das Bundesumweltministerium den Kommunen zusätzlich 100 Mio. Euro für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Diese können beantragt werden für etwa ...

  • die Förderung des Radverkehrs oder
  • kommunale Klimaschutz-Modellprojekte.

Für finanzschwache Kommunen soll sogar unter bestimmten Bedingungen eine Vollfinanzierung ihrer Klimaschutzmaßnahmen möglich sein. Zudem wird der Kreis der Kommunen, die Gelder beantragen können, erweitert. Die zusätzlichen Fördergelder können seit dem 1. August 2020 abgerufen werden.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sagte dazu: „Die Corona-Krise darf den Klimaschutz nicht ausbremsen. Kommunen treiben den Klimaschutz in Deutschland maßgeblich voran. Jedoch werden sie die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in den nächsten Jahren stark zu spüren bekommen. Wir wollen verhindern, dass notwendige Zukunftsinvestitionen vor Ort aufgrund knapper Kassen nicht getätigt werden. Deshalb verändern wir einen wesentlichen Fördergrundsatz und machen sogar die Vollfinanzierung für bestimmte Klimaschutzmaßnahmen möglich. Von den Änderungen werden auch diejenigen Kommunen profitieren, die erst durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage gerückt sind. Jetzt gilt es, die Zukunft sozial und ökologisch zu gestalten.“

Um Kommunen die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen trotz finanzieller Belastungen durch die Corona-Pandemie zu ermöglichen, hat die Bundesregierung außerdem Änderungen an drei kommunalen Förderprogrammen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beschlossen:

  • In der Kommunalrichtlinie werden die Förderquoten um jeweils zehn Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten erhöht.
  • Die Förderquote im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ erhöht sich von 75 Prozent auf bis zu 80 Prozent.
  • Im Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ ändert sich die Förderquote von 70 Prozent auf bis zu 80 Prozent.

Hiervon sollen Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, kulturelle Einrichtungen oder Hochschulen profitieren können. Der Mindesteigenanteil, den die Antragsteller selbst finanzieren müssen, wird in den genannten Förderprogrammen zeitweise abgesenkt.

Finanzschwache Kommunen werden bis Ende 2021 sogar von der Pflicht, einen Eigenanteil zu leisten, befreit. Die Definition zu finanzschwachen Kommunen ist dahingehend erweitert worden, dass auch diejenigen Kommunen profitieren, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten sind. Als finanzschwach gelten demnach alle Kommunen, ...

  • die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder
  • denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Die verbesserten Förderbedingungen gelten für Anträge bzw. Projektskizzen, die seit dem 1. August 2020 eingehen. Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden. Die Auswahlverfahren in den Förderaufrufen „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ sind wettbewerblich ausgestaltet und zweistufig. Projektskizzen können Antragsteller im Herbst (1. September bis 31. Oktober) und im Frühjahr (1. März bis 30. April) einreichen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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