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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) strukturiert energetische Gebäudeförderung neu

(21.12.2020) Rund 35% der gesamtdeutschen Endenergie wird in Gebäuden ver­braucht - insbesondere für Heizung und Warmwasser. In den nächsten 30 Jahren - also bis 2050 - will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Um dieses Ziel erreichen zu können, werden energieeffizientere Gebäude und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch benötigt. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, will die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturieren.

Modernisierung und Vereinfachung der Förderangebote für effiziente Gebäude

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte dazu am 14. Dezember: „Unsere Gebäudeförderprogramme leisten in der noch andauernden COVID-19-Pandemie einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Klimaschutz, sondern sichern zugleich zahlreiche Arbeitsplätze in Mittelstand, Bauindustrie und Handwerk. Im ersten Halbjahr 2020 wurden allein in den Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren Kredite und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro zugesagt. Nach KfW-Be­rech­nungen wurden damit Investitionen im Umfang von bis zu 38,5 Milliarden Euro ausgelöst. Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Deshalb modernisieren und vereinfachen wir unser Förderangebot für effiziente Gebäude.“

Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich - darunter das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP) zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt - sollen mit dem BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt werden. Die BEG besteht dazu aus drei Teilprogrammen:

  • BEG WG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden.
  • BEG NWG: Förderung von Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden.
  • BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Die drei Programme werden jeweils in einer Zuschussvariante und einer Kreditvariante angeboten.

Start am 1. Januar 2021 mit BEG EM

Zum 1. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden ...

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik,
  • Erneuerbare Energien für Heizungen,
  • Heizungsoptimierung sowie
  • eine Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme.

Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant.

Torsten Safarik, Präsident des BAFA, versprach bei der BEG-Vorstellung: „Ab Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das BAFA hat in diesem Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro für Erneuerbare Wärme im Gebäudebereich an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt – mit unseren attraktiven Fördersätzen bin ich zuversichtlich, dass wir auch 2021 weiteren Schub für die Wärmewende bekommen. Gleichzeitig haben wir einen vielfach geäußerten Wunsch realisiert: künftig kann jeder Antragsteller die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.“

KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster ergänzte: „Bereits seit mehr als 15 Jahren fördert die KfW im Auftrag des BMWi die Energieeffizienz von Gebäuden. In diesem Zeitraum wurden allein im Wohnbereich rund 6 Millionen Wohneinheiten - 15 Prozent aller Wohnungen in Deutschland - energetisch verbessert bzw. neu gebaut. Das zeigt, dass die Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz in Gebäuden wirken. Mit der BEG wird die bereits sehr erfolgreiche Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden fortgeführt und verstärkt, um die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter zu steigern.“

Förderrichtlinie zur Energieberatung

Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, unterstützt die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ bzw. die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ mit einem Zuschuss in Höhe von 80%. Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden. Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die „Energieberatung im Mittelstand (EBM)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK)“.

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