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Verbände legen Sicherheitsanforderungen für keilgezinkte Dachlatten fest

(4.3.2026) Der Fachbereich Bauwesen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat gemeinsam mit Verbänden aus Handwerk, Handel und Industrie verbindliche Anforderungen für keilgezinkte Dachlatten definiert. Die Regelungen wurden am 26. Februar 2026 im Rahmen der Dach+Holz als Anhang zur bestehenden Dachlattenvereinbarung unterzeichnet und veröffentlicht. Ziel ist die weitere Reduzierung von Durchsturzunfällen bei Dacharbeiten.

Die Unterzeichner der Dachlattenvereinbarung (v.l.n.r.): Dirk Bollwerk, Präsident des ZVDH, Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Leiter des Fachbereichs Bauwesen der DGUV und komm. stellv. Leiter Hauptabteilung Prävention der BG BAU, Georg Lange, Geschäftsführer des BDF, Peter Aicher, Vorsitzender Vorstand von Holzbau Deutschland, Lutz Schmelter, Vizepräsident DeSH, Thomas Goebel, Geschäftsführer des GD Holz, Denny Ohnesorge, Hauptgeschäftsführer des HDH. (Bild: BG BAU) 

Grundlage ist die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE Kennzeichnung aus Nadelholz” aus dem Jahr 2022. Sie enthält Vorgaben zu Produkteigenschaften, Sortierung, Kennzeichnung und Markierung von Dachlatten, die als Standplatz bei Bauarbeiten genutzt werden. Dachlatten, die als Standfläche dienen, müssen durchbruchsicher ausgeführt sein.

Der nun verabschiedete Anhang konkretisiert die Produkt- und Produktionsanforderungen für keilgezinkte Dachlatten, die visuell oder maschinell nach Festigkeit sortiert und für tragende Zwecke eingesetzt werden. Er stellt sicher, dass sowohl das Holz als auch die Keilzinkenverbindung die erforderliche Tragfähigkeit für den Einsatz als Standplatz erfüllen. Zudem schafft die Regelung rechtliche Klarheit für Hersteller und Anwender.

Marco Einhaus, Leiter des DGUV Fachbereichs Bauwesen und kommissarischer stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, erklärt: „Mit dem Anhang zur Dachlattenvereinbarung stellen wir klar: Auch keilgezinkte Dachlatten können als sicherer Standplatz bei Dacharbeiten genutzt werden. Wie bisher ist das Lattenholz CE-gekennzeichnet und an der Stirnseite rot markiert. Damit schaffen wir Sicherheit auf der Baustelle und Orientierung für Hersteller sowie Anwenderinnen und Anwender”.

Der Anhang tritt am 25. Februar 2026 in Kraft. Er wird neben der DGUV getragen vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Holzbau Deutschland im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, dem Gesamtverband Deutscher Holzhandel, dem Hauptverband der Deutschen Holzindustrie, dem Bundesverband Deutscher Fertigbau sowie dem Deutschen Säge und Holzindustrie Bundesverband.

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