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Betrieblicher Brandschutz ist Sache eines jeden Unternehmers

(15.4.2007) Für die betriebliche Sicherheit - und dazu zählt speziell der Brandschutz - ist grundsätzlich der Unternehmer verantwortlich. Er hat die Pflicht, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass Gefahrenquellen vermieden oder ausgeschaltet werden und dass die Sicherheit seiner Mitarbeiter durch einen aktuellen Stand der Technik entsprechend gewährleistet ist - und veränderten Betriebsbedingungen angepasst wird.


Zur Erfüllung dieser Pflicht kann der Unternehmer einen Brandschutzbeauftragten benennen. Aus den Anforderungen des Arbeitsschutzes sowie einer Reihe weiterer Faktoren ergibt sich ein relativ klar umrissenes Bild seiner Tätigkeit. Dazu zählen unter anderem die Ermittlung und Bewertung von Risiken und Gefahrenquellen, das Aufstellen einer Brandschutzordnung, die Erarbeitung von Alarm- und Rettungsplänen, die Kontrolle und Instandhaltung technischer Brandschutzeinrichtungen sowie die Durchführung betrieblicher Brandschutzübungen.

Den Brandschutz bereits bei der Bauplanung berücksichtigen

Daneben gilt es, den Brandschutz bereits bei der Bauplanung einzubeziehen, denn Vorbeugen ist das A und O des Brandschutzes. Zum baulichen Brandschutz zählen Planung und Einbau von Brandschutztüren, Brandschutzwänden und Kabelabschottungen ebenso wie die Auswahl feuerfester Materialien und geeigneter Anstriche nach den Landesbauordnungen oder den Muster-Bauordnungen, beispielsweise derjenigen für Versammlungsstätten. Somit bildet der bauliche Brandschutz das Fundament für alle weiteren Maßnahmen.

Zum technischen Brandschutz gehören vor allem automatische Löschanlagen in Verbindung mit Brandmeldesystemen. Neben der klassischen Sprinkleranlage und anderen Wasserlöschanlagen spielen dabei verstärkt auch Schaum-, Gas- und CO₂-Löschanlagen eine Rolle, da die hohe Konzentration materieller und ideeller Wert auf engstem Raum nach besonderen Schutzkonzepten verlangt. Abgerundet wird der vorbeugende Komplex des betrieblichen Brandschutzes durch den organisatorisch-personellen Bereich, der im Wesentlichen die Aufgabenfelder des Brandschutzbeauftragten widerspiegelt, wozu nicht zuletzt die Aus- und Weiterbildung und die Durchführung von Brandschutzübungen gehören.

Brandschutzübungen können Menschenleben retten

Eine Brandschutzübung im Betrieb muss jedoch alle Mitarbeiter mit einbeziehen. Nur wer weiß, wo sich die Flucht- und Rettungswege befinden, kann sich und andere in Sicherheit bringen. Nur wer weiß, wie ein Feuerlöscher zu handhaben ist, kann diesen im Falle eines Brandes auch zur Bekämpfung der Flammen einsetzen. Und Personen, die die Gefahren brennbarer Stoffe kennen, können verantwortlich damit umgehen. Wichtig ist es dabei, dass Brandschutzschulungen und Brandschutzübungen regelmäßig - am besten einmal im Jahr - wiederholt werden, um das Erlernte aufzufrischen und neu eingestellte Mitarbeiter ebenfalls einzubinden.

Eine Investition in den Brandschutz sichert die Zukunft des Unternehmens

Jeder, der eine eigene Firma aufgebaut hat und als Unternehmer Verantwortung trägt, wird alles in seiner Macht stehende tun, um das von ihm Aufgebaute auch zu erhalten und zu schützen. Die Praxis zeigt uns aber, wie oft dennoch ein Betrieb in Flammen aufgeht. Doch selbst, wenn es nie zu einem Brand kommen sollte - was natürlich niemand für alle Zukunft ausschließen kann - sprechen nicht nur rationale Argumente, sondern auch betriebswirtschaftliche Gründe für eine Investition in den Brandschutz. So wird zum Beispiel von den Feuerversicherern der Einbau einer Sprinkleranlage, deren Einbau auf den Quadratmeter gerechnet übrigens nicht mehr kosten muss als ein guter Teppichboden, mit Prämienrabatten von bis zu 65 Prozent honoriert.

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