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Kesseltauschbonus wird für 2010 verlängert - und andere Förderungen

(28.2.2010; upgedatet am 3.5.2010) Das Jahr 2009 endete für das Marktanreiz­pro­gramm des Bundesumweltministeriums mit einer Rekordbilanz. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden 270.000 Solarkollektoranlagen, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen gefördert. Im Jahr 2010 wird die Förderung fortgesetzt, das Bundesumweltministerium hat zum Jahresanfang 2010 lediglich eine Richtliniennovelle mit wenigen Änderungen verabschiedet. Folgende Änderungen wurden für 2010 erlassen:

Kesseltauschbonus

  • Der Kesseltauschbonus wird in reduzierter Form bis zum 30.12.2010 fortgeführt. Mit dem Kesseltauschbonus wird eine zusätzliche Förderung für eine Solarkollektoranlage gewährt, wenn gleichzeitig ein alter Heizkessel gegen einen neuen Brennwertkessel (Öl, Gas) ausgetauscht wird. Anstelle der bisher gewährten 750 Euro wird die Förderung auf 400 Euro gesenkt. Nach der neuen Regelung werden alle seit dem 1.1.2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen Anträge bewilligt. Der Bonus für eine Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung bei gleichzeitigem Kesseltausch entfällt hingegen.

Wärmepumpenförderung

  • Bei Wärmepumpen bleiben die Fördersätze (d.h. die Förderung je m² Wohnfläche) gleich, die Förderhöchstbeträge wurden aber abgesenkt. Damit sinken z.B. in Bestandsgebäuden die Förderhöchstbeträge für Sole/Wasser-Wärmepumpen oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen von 3.000 auf 2.400 Euro und für Luft/Wasser-Wärmepumpen von 1.500 auf 1.200 Euro. Niedrigere Fördersätze und Förderhöchstbeträge gelten für Anlagen in Neubauten.
  • Bei Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit richten sich die Förderhöchstbeträge zukünftig nach der Zahl der Wohneinheiten und sind als Festbeträge gestaltet.
  • Für die Basisförderung muss ab dem 1.7.2010 der COP-Wert der Wärmepumpe mit einem Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen werden.
  • Für die Innovationsförderung gilt für Anträge seit dem 22.2.2010, dass der COP-Wert der Wärmepumpe mindesten 4,7 betragen und dies mit einem Prüfzertifikat nachgewiesen werden muss.

Effizienzbonus

  • Die Anforderungen an die Gewährung des Effizienzbonus bei energieeffizienten Wohngebäuden werden an die EnEV 2009 angepasst und ab dem 1. Juli um 15% verschärft.

Besonders effiziente Umwälzpumpen

  • Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen entfällt mit dem 30.6.2010. Nicht davon betroffen sind besonders effiziente Solarkollektorkreispumpen.
  • Ab dem 1.7.2010 werden Fördergelder für Biomasseanlagen und Wärmepumpen sowie der Kesseltauschbonus und der Kombinationsbonus nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
  • Ab dem 1.1.2011 muss zusätzlich eine Umwälzpumpe entsprechend der Effizienzklasse A zum Einsatz kommen.

Neu sind die Kumulationsverbote der BAFA-Förderung mit einigen KfW-Programmen. Nicht mehr kombiniert werden kann das Marktanreizprogramm mit dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren"; sowohl die Zuschuss- als auch die Darlehensvariante sind von dem Verbot betroffen. Eine Förderung nach dem Marktanreizprogramm ist auch bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" und "Sozial investieren - Energetische Gebäudesanierung" ausgeschlossen.

KfW ändert Konditionen für Heizungsmodernisierungen mit Hocheffizienzpumpen und moderne Thermostatventile

Zum 1. April 2010 ändert die KfW-Bankengruppe die Konditionen im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung". Deshalb besteht nur noch bis zum 31. März 2010 (Rechnungsdatum) die Möglichkeit, KfW-Fördermittel für den alleinigen Austausch von Komponenten in Anspruch zu nehmen, z.B. der Ersatz einer Heizungs- oder Trinkwasserzirkulationspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe oder den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen. "Alle Hausbesitzer, die jetzt noch zu den alten Konditionen einen Austausch vornehmen wollen, sollten sich jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen", empfiehlt Horst Eisenbeis, Geschäftsführer der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ) in Bonn. Wer bis zum Stichtag handelt, erhält einen Zuschuss von 25 Prozent, mindestens aber in Höhe von 100 Euro zu den Gesamtkosten inklusive Einbau.

Ab April greift die KfW-Sonderförderung (Programm 431), durch die eine Optimierung der Wärmeverteilung in Wohngebäuden erst ab einer Investitionssumme von insgesamt 600 Euro bezuschusst wird. Der 25-prozentige Zuschuss - beispielsweise für den Austausch einer Heizungs- oder Zirkulationspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe und den Einbau moderner Thermostatventile - wird dann nur noch in Verbindung mit einem Hydraulischen Abgleich und einem Heizungs-Check durch das Fachhandwerk gewährt.

Update 3.5.2010: Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das BMU hat sich laut eigener Einschätzung intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss wurde aber vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt. Die Haushaltssperre hat zur Folge die Einstellung der Förderung von Solarkollektoren, Biomasseheizungen, Wärmepumpen und Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) - siehe Beitrag "Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien gestoppt - zum Teil rückwirkend" vom 3.5.2010.

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