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ZDB: Unqualifizierte Betriebe verursachen hohe Schäden

(10.7.2011) Die mangelnde Qualifikation des Verlegers führt immer häufiger zu Mängeln bei Fliesen- und Natursteinarbeiten sowie Estrichkonstruktionen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertenumfrage unter Sachverständigen des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks sowie des Estrich-Handwerks. Den betroffenen Bauherren und Endkunden entstanden dadurch nach Angaben der Sachverständigen eine durchschnittliche Schadenssumme von rund 9.000 Euro, im Einzelfall lag die ermittelte Schadenssumme sogar bei 93.000 Euro.

Aus Sicht der Mehrheit der Sachverständigen ist bei Meistern und Gesellen die Qualität in der Ausführung unverändert hoch bzw. in Teilen sogar noch gestiegen. In der Gruppe der Verleger ohne ausgewiesene Qualifikation sei dagegen wiederum die Zahl der Mängel stark gestiegen.

„Die Expertenbefragung zeigt deutlich, dass bei einer Beauftragung eines unqualifizierten Betriebes die Wahrscheinlichkeit für eine mangelhafte Fliesenlegerarbeit hoch ist“, warnt Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. „Wer Schäden und Ärger vermeiden will, sollte sich unbedingt für einen Meisterbetrieb entscheiden. Nur er steht für qualitativ hochwertige Arbeit.“

Hinzu kommt, dass nicht qualifizierte Unternehmen in aller Regel nicht ausbilden, so dass mittel- und langfristig nur noch wenig qualifizierte Betriebe mit gut ausgebildetem Personal zu finden sein werden.

Mit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 wurde die Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk und im Estrichhandwerk abgeschafft. Seitdem sind grundsätzlich keine Qualifikationsanforderung zur Ausübung des jeweiligen Handwerks erforderlich. Die Anzahl der Firmen, die Fliesenarbeiten anbieten, stieg daraufhin von ca. 12.000 auf über 50.000 Betriebe an. Bei den Estrichlegern nahm die Anzahl der Betriebe von 2006 bis 2010 um gut 240 Prozent auf fast 5.000 Betriebe zu.

„Hier müssen wir mit einer Qualifikationsoffensive gegensteuern. Am wirkungsvollsten ist aus es aus unserer Sicht, die Meisterpflicht in diesen beiden Handwerken wieder einzuführen. Ziel muss es sein, die Schäden für unsere Volkswirtschaft, die im Wesentlichen durch private Verbraucher zu tragen sind, zu reduzieren“, so Dr. Loewenstein abschließend.

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