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Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben

(13.1.2014) Seit 1. Januar 2014 gelten neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen. Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der Europäischen Kommission neu festge­legt.

  • Bei Bauaufträgen galten bislang 5 Millionen Euro als Schwellenwert. Der neue Wert ist angehoben worden und liegt bei 5.186.000 Euro.
  • Bei Dienstleistungsaufträgen wie beispielsweise Planungs­leistungen steigt der Schwellenwert von 200.000 Euro auf 207.000 Euro an.

Die ARGE Baurecht erinnert daran, dass Aufträge nicht künstlich gestückelt werden dürfen, damit das Auftragsvolumen unterhalb des Schwellenwerts bleibt. Das ist zwar allgemein bekannt, wird aber oft arglos und manchmal sogar absichtlich falsch ge­macht. Selbst dann, wenn Kommunen einen Wunschpartner haben, sollten sie solche Tricks lieber gar nicht erst versuchen. Das kostet nur unnötig Zeit und Geld - und ist illegal, warnt die ARGE Baurecht.

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