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Neue Fenster werden lukrativ gefördert

(28.8.2014) Förderprogramme für den Fenstertausch gibt es sowohl auf kommunaler Ebene als auch in den Bundesländern und beim Bund. So werden nicht nur Maßnah­men hinsichtlich der Energieeffizienz, sondern auch zum Beispiel Maßnahmen zum Schallschutz unterstützt. Speziell der Bund bietet für den Bereich Fenster und Tü­ren zwei grundsätzliche Möglichkeiten, sowohl den Neubau als auch Bestandsumbau­ten auf ein gutes finanzielles Fundament zu stellen - nämlich durch ...

  • Förderprogramme der KfW-Bank sowie
  • die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.


Bild vergrößern (Foto: VFF/Interpane)

KfW unterstützt Bauherren und Modernisierer

Bei der KfW sind die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanie­ren“ die erste Wahl für die Zukunftssicherung des Eigenheims. Das Programm „Energie­effizient Bauen“ fördert mit einem zinsverbilligten Darlehen bis zu 100 Prozent der Bau­werkskosten die Errichtung beziehungsweise der Ersterwerb hochwertiger Neubauten - hierzu zählen die KfW-Effizienzhäuser 70, 55/Passivhaus und 40/Passivhaus. Der För­derhöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 50.000 Euro.

Interessant ist die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus im Rahmen des Programms „Ener­gieeffizient Sanieren“ für alle, die ihr Haus besonders effizient sanieren möchten. „Al­ternativ dazu gibt es aber auch die Förderung von Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel für neue Fenster“, betont der Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), Ulrich Tschorn. Einzelmaßnahmen können auch die einzelne Wohnung betref­fen. Ob Effizienzhaus oder Zuschuss: Zur Verfügung stehen

  • eine Kreditvariante mit zinsverbilligtem Darlehen und hohen Tilgungszuschüssen für Effizienzhäuser sowie
  • eine Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen.

Die Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit betragen bei der Kreditvariante pro KfW-Effizienzhaus 75.000 Euro und für Einzelmaßnahmen 50.000 Euro. Bei der Zuschussva­riante können immer noch 10 Prozent der Kosten oder maximal 5.000 Euro pro Wohn­einheit geltend gemacht werden.

„Werden die neuen Fenster zum Beispiel mit einem erhöhten Einbruch- oder Schall­schutz ausgestattet, so sind diese Mehrkosten ebenfalls förderfähig. Das gilt auch für die Demontage und Entsorgung der alten Fenster und die Montage der neuen Fens­ter - inklusive deren Ausstattung - sowie neuer Rollläden und Haustüren“, erklärt Tschorn.


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Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Alternativ zur direkten Förderung lässt sich auch eine steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen einkalkulieren. Hierbei können die Arbeitskosten von Handwer­kerrechnungen in privaten Haushalten bis maximal 6.000 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. „Das gilt allerdings nur, wenn nicht gleich­zeitig für die realisierten Maßnahmen KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden. Beim Einbau von neuen Fenstern können dann bis zu 1.200 Euro an Steuern gespart werden“, betont Tschorn.

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