Mängelbeseitigung bei verschimmeltem Dachstuhl

Eine ordnungsgemäße Mangelbeseitigung eines mit Schimmelpilz befallenen Dachstuhls liege nicht vor, wenn dessen Holzgebälk nach Durchführung der Arbeiten weiterhin mit Schimmelpilzsporen behaftet ist. Dies gelte nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) auch dann, wenn von den Schimmelpilzsporen keine Gesundheitsgefahren für die Bewohner des Gebäudes ausgehen.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 17.05.2025, 18:28 Uhr
  
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