Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdiger Schimmelsanierung
(22.4.2006) Vor der Vergabe einer "Schimmelsanierung" an reisende Firmen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Offensichtlich klingeln derzeit Vertreter an der Haustüre zahlreicher Haushalte in Rheinhessen und weisen auf angebliche Feuchtigkeitsschäden hin, die in Kellern von Nachbarhäusern gefunden wurden. Sie bieten eine kostenlose Feuchtigkeitsmessung durch "erfahrene Gutachter" sowie ein unverbindliches Sanierungsangebot an. Kommt es zu dieser Messung, so stellen die Firmen in der Regel mehr oder weniger starke Durchfeuchtungen fest. Ursache sollen angeblich ohne weitere Untersuchungen fehlende oder fehlerhafte Horizontalsperren oder Vertikalabdichtungen sein.
Was dann folgt, rechtfertigt nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Bezeichnung "Abzocke": Dem Hausbesitzer wird suggeriert, dass feuchte Stellen im Keller in jedem Fall eine Schimmelbelastung bedeuten, auch wenn es keinen sichtbaren Schimmelbefall gibt. In düsteren Bildern und mit reißerischen Info-Blättern werden die gesundheitlichen Gefahren durch Schimmelsporen verdeutlicht, die der Vertreter angeblich ohne spezielle Analysen als selbsternannter "Schimmelhund" riechen kann.
Viele Hausbesitzer erliegen dem Argument, dass nur bei sofortiger Unterschrift ein einmalig günstiger Preis für die dringend notwendige Sanierung angeboten werden kann und erteilen einen Auftrag über mehrere tausend Euro.
Es wird der Eindruck vermittelt, als würden beim Entfernen des Altputzes und beim Auftragen eines Sanierputzes ganz spezielle Putze und Methoden angewendet, dabei handelt es sich um handelsübliche Sanierputze und das ganz normale, fachgerechte Vorgehen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Ursache der Durchfeuchtung mit dieser Methode nicht bekämpft wird, so dass ein Erfolg nicht von Dauer sein kann. Bei tatsächlich vorliegenden Feuchtigkeitsschäden im Gebäude sollten unbedingt unabhängige Fachleute wie Bausachverständige bezüglich der grundsätzlichen Notwendigkeit und des anzuwendenden Verfahrens zu Rate gezogen und mehrere Angebote sowie Referenzen von Fachfirmen eingeholt werden.
Falls Kellerräume oder Wohnräume von Schimmel befallen sind, muss selbstverständlich die Ursache erforscht und der Schimmel beseitigt werden. Auch hier sollten Hausbesitzer sich vor der Auftragsvergabe gründlich bei unabhängigen Fachleuten oder durch einschlägige Fachliteratur informieren.
Wichtig: Zu Hause geschlossene Verträge kann man grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen widerrufen, wenn der Vertreter der Sanierungsfirma überhaupt nicht oder nur zu einer unverbindlichen Beratung ins Haus bestellt wurde. Der Widerruf sollte am besten per Einschreiben erfolgen, rät die Verbraucherzentrale. Fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung im Vertrag, so besteht das Widerrufsrecht sogar unbegrenzt.
So lange können überrumpelte Hauseigentümer jedoch keinesfalls warten. Um sich vor finanziellem Schaden zu schützen, ist in der Regel ein sofortiger Widerruf notwendig. Dieser sollte möglichst vorab per Fax, notfalls auch unter Zeugen telefonisch angekündigt und gegebenenfalls mit einem Verbot das Grundstück zu betreten, verbunden werden.
siehe auch:
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
- Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
- Vortragsmanuskripte der Berliner Schimmelpilz-Konferenz online abrufbar (10.4.2011)
- Kalkputze und -farben auf Sumpfkalkbasis - wirksam bei Schimmel (16.11.2010)
- Richtlinie zur Schimmelpilzproblematik von B.V.S. und GTÜ (26.9.2010)
- Ratgeber Schimmelschutz von Sto (20.9.2010)
- AntiSchimmelsystem von Baumit vorgestellt (7.4.2010)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
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- "Gesünder wohnen - aber wie? Praktische Tipps für den Alltag" (29.4.2005)
- Heiße Luft für feuchte Mauern (18.4.2005)
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- Schmieriger Belag in der Wohnung - wer haftet bei Fogging? (14.12.2004)
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siehe zudem:
- Baubiologie, Bautrocknung und Lüftung auf Baulinks