Schallschutzvorschriften des Baujahres entscheidend - trotz Teilsanierung

Für Mietwohnungen gelten grundsätzlich die Schallschutzvorschriften, die zum Zeitpunkt der Errichtung in Kraft waren - auch nach einer Teil­sanie­rung des Hauses. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtsho­fes macht Haus & Grund aktuell aufmerksam.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 18.05.2025, 11:37 Uhr
  
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