Wellness zu Haus' vor Gericht
Sauna, Whirlpool, Schwimmbecken - viele Menschen wollen Wellness nicht mehr nur während ihres Jahresurlaubs genießen, sondern auch im Alltag bei sich zu Hause. Aber das ist nicht immer in einer kleinen (Miet-)Wohnung möglich. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat zum Thema acht Urteile zusammengestellt.
- Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 18.05.2025, 22:18 Uhr
- erste Veröffentlichung: 20.07.2015, 15:00
- letzter Lesezugriff: 18.05.2025, 03:26 Uhr
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Externe Links: im Text genannte und verlinkte Firmen, Verbände, Personen,... nach vorne geschaut: auf diesen Text "Wellness zu Haus' vor Gericht" verweisen verschiedene, zumeist jüngere Texte - nämlich:
- Mobiles Minibad als temporäres Ersatzbad bei Sanierung und Modernisierung (4.4.2023)
- Erheblicher Wertzuwachs bei Häusern mit Pool (16.8.2021)
- Mietminderung von 25%, weil Bad in einem schlechten Zustand (12.1.2021)
- Duschen im Sitzen ... bauliche Gegebenheiten können das erzwingen (20.11.2017)
- K.o.-Kriterien bei der Wohnungssuche: kein Tageslicht und veraltete Ausstattung im Bad (13.10.2015)
- Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen) (27.8.2015)
- Villeroy & Boch integriert die Sauna ins Badkonzept (20.7.2015)
- 60% der Saunabrände ereignen sich in privaten Wohngebäuden (20.7.2015)