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Duschen im Sitzen ... bauliche Gegebenheiten können das erzwingen

(20.11.2017) Nachvollziehbarermaßen wollen die meisten Menschen am liebsten im Stehen duschen. Nur im Falle einer Krankheit, Verletzung oder Gebrechlichkeit wird in der Regel eine sitzende Haltung eingenommen. Doch mitunter kann auch der bauliche Zustand eines Badezimmers das Duschen im Sitzen erforderlich machen.

In einem konkreten Fall war in einem Altbau das Bad mit Badewanne nur halbhoch gefliest, und die nicht gefliesten Wände waren tapeziert. Trotzdem duschten die Mieter im Stehen (sie hatten dazu eine entsprechende Halterung angebracht) und sorgten so dafür, dass sich aufgrund des Spritzwassers Schimmel bildete.

Nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern mussten sie für die Beseitigung des Schimmels aufkommen. Auf Grund des baulichen Zustands des Bades hätte ihnen klar sein müssen: Ein Duschen im Stehen ist hier nicht möglich. (Landgericht Köln, Aktenzeichen 1 S 32/15)

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