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"Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft."

(17.11.2005) Unter Punkt 2.4 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD steht's: "Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt."

Zur Erinnerung: In der Nacht vom 14. auf 15.12.2003 haben die damalige rot/grüne Bundesregierung und die Opposition im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss in Sachen Steuerreform gesucht und gefunden. In dem Zuge wurde u.a. die Eigenheimzulage um 30 Prozent gekürzt. Demnach galten (und gelten noch) für ...

  • Bauherren, die nach dem 31. Dezember 2003 mit der Herstellung beginnen, und
  • Erwerber, die nach dem 31. Dezember 2003 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten,

... folgende Regelungen:

  • Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert. Für Ausbauten und Erweiterungen erfolgt keine Förderung mehr.
  • Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich über den Förderzeitraum von acht Jahren höchstens 1.250 EURO, die Kinderzulage 800 EURO.
  • Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes und des Grund und Bodens auch Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden.
  • Die Einkunftsgrenze wird für den zu betrachtenden Zweijahreszeitraum (Erstjahr und Vorjahr) auf 70.000 EURO für Alleinstehende sowie 140.000 EURO für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 30.000 EURO. Maßgebend ist hierfür zukünftig nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern die Summe der positiven Einkünfte!
  • Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen erfolgt nur, wenn der Anspruchsberechtigte spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraumes mit der Nutzung einer Genossenschaftswohnung beginnt.

Wer sich bislang mit dem Thema "Eigenheim" nicht ernsthaft befaßt hat, sollte sich jetzt nicht verführen lassen - mahnen Fachleute. "Der Erwerb einer Immobilie bindet meist ein Leben lang", betont der Sprecher des Eigentümerverbands Haus und Grund, Dieter Blümmel. Wichtiger als das "Mitnehmen der Eigenheimzulage" ist, dass das gewünschte Haus die richtige Größe und Lage habe sowie die Finanzierung solide durchgeplant sei. Selbst die staatliche Höchstförderung macht nur einen kleinen Teil der Gesamtausgaben aus. Gleichwohl sind die Zinsen weiterhin bemerkenswert niedrig, auch die Baukosten und Immobilienpreise sind aktuell sehr moderat und möglicherweise sinken mit dem Wegfall der staatlichen Förderung die Immobilienpreise um ein weiteres.

Wer allerdings ohnehin kurz vor dem Abschluss eines Kaufvertrags oder Bauantrags steht, sollte noch vor Jahresende Nägel mit Köpfen machen.

Übrigens: Bei der letzten Änderung der Eigenheimzulage galten folgende Regelungen: Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

siehe auch:

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