Baulinks -> Redaktion  || < älter 2005/1954 jünger > >>|  

Kabinett beschließt Neuausrichtung der Wohneigentumspolitik und kippt die Eigenheimzulage

(29.11.2005) Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Eigenheimzulage zum 31. Dezember 2005 auslaufen zu lassen. Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßte die Entscheidung nach der Kabinettsitzung. "Wir stellen die Wohneigentumspolitik auf neue Füße. Die Pauschalförderung der Eigenheimzulage wird den differenzierten Wohnungsmärkten in Deutschland nicht mehr gerecht. Eine stärkere Einbeziehung bei der Riester-Rente plus verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sollen insbesondere Familien mit Kindern bessere Chancen auf die eigenen vier Wände geben", sagte Tiefensee.

Angesichts deutlich gefallener Finanzierungs- und Baukosten sowie einer Entspannung der Wohnungsmärkte ist die Eigenheimzulage als flächendeckendes Instrument entbehrlich geworden. In den letzten Jahren ist das Zinsniveau von rund 7% auf bis zu 4,5% gesunken. Die durchschnittlichen Baukosten pro Quadratmeter lagen 2003 um 6,5% niedriger als 1995.

Aufgrund steigender Haushaltszahlen und zunehmender Nachfrage nach Wohnfläche werden Immobilien aber auch bei einer langfristig zurückgehenden Bevölkerung weiterhin eine solide Anlage sein. Der Koalitionsvertrag sieht daher vor, zum 1. Januar 2007 das selbst genutzte Wohneigentum besser in die geförderte private Altersvorsorge ("Riester-Rente") einzubeziehen und die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge zu beseitigen, indem eine Wahlfreiheit unter den verschiedenen Vorsorgeformen eingeführt wird.

Darüber hinaus sollen gemeinsam mit der KfW Wege aufgezeigt werden, wie die Bereitschaft der Geschäftsbanken zur Gewährung nachrangiger Kredite wesentlich erhöht werden kann, um Finanzierungen ohne den von den Banken üblicherweise geforderten Eigenkapitalanteil von 20% zu ermöglichen. Die Verbesserungen sollen die Finanzierungschancen von Schwellenhaushalten erhöhen. Insbesondere jungen Familien mit Kindern fehlt häufig die Möglichkeit zum Vorsparen und damit das Startkapital.

"Wohneigentum bleibt für die Bundesregierung eine der wichtigsten Säulen der privaten Altersvorsorge. Und Eigentum stabilisiert unsere Städte. Wir müssen das Wohnen in der Stadt für alle Generationen wieder attraktiver machen. Eine starke Bindung an das Lebensumfeld stärkt den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft", sagte Tiefensee.

Die Übergangsregelung bei der Abschaffung der Eigenheimzulage sieht vor, dass

  • Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und
  • Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten,

... noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren haben. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH