Baulinks -> Redaktion  || < älter 2011/1516 jünger > >>|  

Betreuungsplätze für Kleinkinder: per Gesetz geregelt und modular umsetzbar

(20.9.2011) Eltern werden ab 2012 in Deutschland einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab 2 Jahren haben. Es ist für die in der Pflicht stehenden Kommunen aus vielerlei Gründen eine Herausforderung, diese Ansprüche zu erfüllen. Mögliche Auswege bieten hier die Angebote von Modulbauspezialisten - wie beispielsweise die von der Mannheimer Graeff GmbH. Kommunale und private Auftraggeber sind eingeladen (z.B. auf der Kommunale 2011), dieses Knowhow über Kindergärten und Kindertagesstätten zu nutzen, um die gesetzlichen Vorgaben zum Betreuungsangebot zu erfüllen. Es handelt sich dabei in den allermeisten Fällen nicht um Interimslösungen, sondern um Projekte für den langfristigen Bedarf. Angeboten werden in der Regel unterschiedliche Finanzierungsmodelle wie Kauf, Mietkauf oder Leasing.

Einrichtungen für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter müssen für das Verhalten und für das Sicherheitsbedürfnis dieser Altersstufe konzipiert sein. Anbieter wie Graeff passen ihre Module entsprechend an und können so Räume schaffen, die unbeschwertes Spielen und spielerisches Lernen ermöglichen. Das gilt für die technische Ausstattung der Räume ebenso wie für die kindgerechte Auswahl an Materialien und Farben im und am Gebäude.

"Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, wenn wir für Kinder bauen. ... Deshalb arbeiten wir ständig an der Entwicklung unserer Module, um den Kindern und ihren Betreuern das Beste zur Verfügung zu stellen ", erklärt Franz Schoppe, der Geschäftsführer des Unternehmens, und betont: "Dieses umfassende Knowhow beim Kindergarten-, aber auch beim Schulbau, haben uns zu einem der führenden Anbieter derartiger Einrichtungen gemacht".

Weitere Informationen zu Modulbauten für Kindergärten und Kindertagesstätten können per E-Mail an Graeff angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH