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Erhöhte Zuschüsse für qualifizierte „Vor-Ort-Beratung“ ab 1. Juli 2012

(1.7.2012) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erhöht zum 1. Juli 2012 die Zuschüsse für qualifizierte Energieberatungen in Wohngebäuden. Die „Vor-Ort-Beratung“ in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird künftig mit einem Zuschuss bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro. Zusätzlich werden eine Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt.

Genutzt werden kann das Programm von Privatpersonen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die der Bauan­trag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde.

Anträge zur Förderung sind vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA zu stellen. Qua­lifizierte Energieberater für eine Vor-Ort-Beratung und Fachleute für eine von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben können unter energie-effizienz-experten.de recherchiert werden. Die geänderte Richtlinie wurde am 25.6.2012 im amtlichen Teil unter Bundesanzeiger veröffentlicht.

Außerdem müssen Energieberater künftig höheren Anforderungen gerecht werden: Alle, die in besagter Energie-Effizienz-Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sein wollen, müssen nunmehr regelmäßig Fortbildungen nachweisen. Ebenso müssen Ener­gieberater nun nach einer Gebäudeanalyse ein individuelles Sanierungskonzept und einen Maßnahmenfahrplan entwickeln. Dem Eigentümer soll es damit erleichtert werden, den Standard eines energiesparenden Effizienzhauses auch in Einzelschritten zu erreichen.

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