Europäische Union beschließt endlich verbindliche Radon-Referenzwerte


Radonkarte aus dem Baulinks-Beitrag "Mit Radonkarte und Sachverstand Hauskeller auf Radon untersuchen" vom 2.11.2007
(28.3.2014) Mit der Veröffentlichung der EU-Richtlinie zu Radon am 17. Januar 2014 sind endlich die Weichen für einen umfassenden Bevölkerungsschutz vor dem Edelgas gestellt worden. Die Mitgliedsstaaten sind jetzt gehalten, diese VorÂgaben bis spätestens 6. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie beinhaltet vor allem die EinfühÂrung von Referenzwerten für die Radonkonzentration in InÂnenräumen von 300 Bq/m³. Diese darf auch an ArbeitsplätÂzen im Jahresmittel nicht höher sein. Ebenso sollen entspreÂchende Gebäuderichtlinien aufgestellt werden, um den EinÂtritt des Gases aus dem Boden oder den Baumaterialien zu verhindern. Ferner wird darauf hingewiesen, dass das LunÂgenkrebsrisiko durch eine längere Radonexposition gerade in Kombination mit Rauchen signifikant steigt.
Heinrich Rösl, Präsident des Eigenheimerverbandes, erklärt in einem Interview die wichtigsten Neuerungen und die BeÂdeutung, die dieser Schritt für den Schutz der Bevölkerung hat.
Herr Rösl, welche Maßnahmen zum Schutz der BevölkeÂrung werden konkret durch das neue Gesetz verlangt und welchen Spielraum gibt es dabei?
In Zukunft darf der Richtwert von 300 Becquerel pro KubikÂmeter Luft nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass Personen an ihrem Arbeitsplatz und in gemieteten WohnunÂgen ein Recht darauf haben, dass der vorhandene Radongehalt gemessen wird. Wenn der Wert höher ist, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Daraus erÂgeben sich natürlich verschiedene Dinge: Zum einen werden die Länder UntersuchunÂgen anstellen, wo Radon überhaupt vorkommt. In Bayern betrifft dies vor allem NieÂderbayern und das Alpenvorland. Zum anderen wird man bei einem Neubau in einem von Radon betroffenen Gebiet generell versuchen, den Eintritt des Edelgases von vornherein zu verhindern - ganz gleich, ob es sich um ein Wohngebäude oder Büros handelt.
Wie ist der zeitliche Rahmen für die Umsetzung der Richtlinie?
Bis Februar 2018 müssen die nationalen Regierungen entsprechende Gesetze verabÂschieden. Wenn der politische Wille vorhanden ist, könnte es in Deutschland natürlich wesentlich schneller gehen, da es bereits vor einigen Jahren einen entsprechenden Vorschlag für ein Bundesgesetz gab. Auch war bekannt, dass diese EU-Bestimmungen früher oder später kommen würden. Die Frage ist jetzt, ob es den EntscheidungsträÂgern ein Anliegen ist, die Bevölkerung schnellstmöglich zu schützen oder nicht.
Wer ist mit der Umsetzung betraut und gibt es Sanktionen, wenn das Gesetz nicht umgesetzt wird?
Verantwortlich für die Durchführung ist das Bundesumweltministerium, insbesondere das Bundesamt für Strahlenschutz. Bei einer Nichteinhaltung wird es vermutlich auch Sanktionsmöglichkeiten von Seiten der EU geben.
Ist das Gesetz in der derzeitigen Form aus Sicht des Eigenheimerverbandes ausreichend?
Obwohl man über den Richtwert 300 Becquerel pro Kubikmeter streiten kann, sagt die WHO, dass bereits ab 100 Bq eine signifikante Gefahr für die Gesundheit besteht. Trotzdem dürfte der Schutz vor Radon durch das Gesetz ausreichend sein. UnabhänÂgig von dieser Regelung kann aber auch jeder Bürger mit Hilfe eines Exposimeters, eiÂnes speziellen Messgeräts, selbst überprüfen, ob sein Haus belastet ist. Ist das der Fall, können ausreichende Wohnraumlüftung, Abdichtungsmaßnahmen und besondere Absaugverfahren an so genannten Radon-Eintrittspfaden zu einer wesentlichen SenÂkung der Konzentration beitragen.
Welche Erwartungen und Forderungen gibt es von Seiten des Eigenheimerverbandes im Hinblick auf die Umsetzung?
Wir hoffen sehr, dass die Umsetzung zum Schutz der Bevölkerung nun sehr rasch erÂfolgt! Die gesundheitliche Aufklärung zum Thema Rauchen und Radon stellt einen weiÂteren wichtigen Aspekt dar, der für eine Vielzahl von Menschen von Bedeutung ist.
Glauben Sie, dass jetzt genügend Bewegung in die Sache kommt?
Der Eigenheimerverband propagiert schon lange die Aussage, dass jeder Radontote einer zu viel ist. Wir haben versucht, die Menschen zu informieren und die Politiker wachzurütteln. Obwohl unter Umständen auf den ein oder anderen Eigenheimer eine Radonsanierung zukommt, ist das kein Grund zur Panik. Denn die Verfahren und MeÂthoden sind oft einfach und nicht allzu teuer. Erst recht, wenn man sie dem Risiko, einen geliebten Menschen aufgrund von Lungenkrebs zu verlieren, gegenüberstellt. Handeln die Politiker rasch, wird ihnen das die Bevölkerung danken.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- Radonschutz ab Ende 2018 verpflichtend! VPB zur neuen Strahlenschutzverordnung. (25.11.2018)
- Dichtschlämme „maxit SDS 16“ zum Schutz gegen Radon (11.4.2018)
- Neues Gesetz gegen Radon verlangt gasdichte Hauseinführungen (22.9.2017)
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- Erhöht Wärmedämmung möglicherweise das Krebsrisiko? (9.9.2000)
- WDR-Beitrag: radioaktive Rückstände aus der Öl- und Gasförderung (7.12.2009)
- Radon ist zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs (2.2.2005)
siehe zudem:
Baubiologie (Radon), Bauwerksabdichtung, Keller und Raumlufttechnik auf Baulinks