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Radonschutz ab Ende 2018 verpflichtend! VPB zur neuen Strahlenschutzverordnung.


  

(25.11.2018) „Die Debatte über das radioaktive Edelgas Radon verunsichert zurzeit viele Bauherren und Hauseigentümer“, beobachtet Dipl.-Ing. Marc Ellinger, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regional­bü­ros Freiburg-Südbaden. Auslöser der aktuellen Debatte ist das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), das erstmals verbindliche Regelungen zum Radonschutz in Aufenthaltsräumen enthält und Referenzwerte für die Belastung mit Radon festlegt. Als gesundheitlich unbedenklich gilt demnach der Bereich von 100 bis 300 Bq/m³ im Jahresmittel.

Das novellierte Strahlenschutzgesetz tritt vollständig am 31. Dezember 2018 in Kraft. Der VPB hat dazu den Ratgeber „Radon“ erstellt.

Zur Erinnerung: Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in unterschiedlich hoher Konzentration enthalten ist und Richtung Erdoberfläche aufsteigt. In hohen Konzentrationen ist Radon gesundheitsschädlich. Es gilt heute als Hauptursache für Lungenkrebserkrankungen bei Nichtrauchern in Deutschland. Grund genug, sich beim Bauen Gedanken über das Gas zu machen.

Gingen Experten früher davon aus, Radon komme fast ausschließlich in Bergbauregionen vor, ist heute bekannt, dass die Problematik grundsätzlich ganz Deutschland betrifft; sie ist nicht nur auf die Regionen mit uranhaltigem Muttergestein beschränkt.

„Entscheidend für die Radonbelastung ist die Durchlässigkeit des jeweiligen Bodens“, erklärt VPB-Sachverständiger Ellinger: „Lockere, gut wasserdurchlässige Böden, lassen auch Radon leicht passieren. Dicht gelagerte, wasserundurchlässige und feuchte Böden sind weniger durchlässig. Und wassergefüllte Bodenschichten stellen für Radon eine nahezu undurchdringliche Barriere dar.“
Diese Kenntnis nutzen Fachplaner bei der Konstruktion der Keller: Ein wasserdichter, sorgfältig erstellter Stahlbetonkeller, bei dem auf die Betonnachbehandlung geachtet wurde, oder eine entsprechend sorgfältig hergestellte wasserdichte Stahlbetonbodenplatte, sind technisch ausreichend, um die beim Neubau geforderten Grenzwerte für die Radonbelastung im Gebäude unter 300 Bq/m³ zu halten. „Aus technischer Sicht ist das Einhalten der Anforderung ein bei Neubauten durchaus erreichbares Schutzziel“, konstatiert Marc Ellinger. Wer einen wasserdichten Stahlbetonkeller baut, bekommt im Regelfall auch einen nahezu radondichten Keller.

Dazu gehören auch vollflächig aufgelegte, dicht miteinander verklebte Bitumenbahnen oder sogar vollflächig verschweißte Bitumenschweißbahnen, wie sie als Trennlage in Wohnräumen auf der Bodenplatte ohnehin üblich sind. „Auf das sorgfältig ausgeführte Anarbeiten an durchdringende Bauteile wie Rohrleitungen muss dabei natürlich besonders geachtet werden“, mahnt der Sachverständige.

Aber auch die Bewohner sollten alles tun, um sich vor Radon zu schützen: „Regelmäßiges Querlüften bei weit geöffneten Fenstern reduziert die Radonbelastung in Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsräumen maßgeblich“, empfiehlt Marc Ellinger, warnt aber gleichzeitig: „Wer eine Lüftungsanlage betreibt muss darauf achten, dass dabei kein Unterdruck entsteht, sonst kann Radon sogar ins Haus gesaugt werden.“

„Radon und seine gasförmigen Zerfallsprodukte sind sehr leicht. Sie folgen, ähnlich wie die Raumluft, den thermischen Strömungen im Gebäude“, gibt der Fachmann zu bedenken. Unvermeidbare Kamineffekte, wie sie sich in offenen Treppenhäusern und Installationsschächten einstellen, transportieren das Radon in der Raumluft bis in die höheren Etagen und unters Dach. VPB-Experte Ellinger rät zur Vorsorge: Sinnvoll seien zwei Maßnahmen:

  • Einmal die bauliche Trennung von Keller und Wohnbereich.
  • Und zum Zweiten das dichte Ausbetonieren aller Installationsöffnungen in der Kellerdecke und den übrigen Geschossdecken nach Fertigstellung der Installation.

Unterbleibe das sorgfältige Verschließen der Deckendurchbrüche, könne sich Radon in geschlossenen, schlecht belüfteten Hohlräumen, und dazu gehören Gebäude, erheblich aufkonzentrieren.

„Im Neubau ist Radon technisch durchaus beherrschbar und stellt im Regelfall kein Problem dar“, resümiert Mar Ellinger, „vorausgesetzt, die Bauteile, die das Gebäude zum Erdreich hin abschließen, werden sorgfältig und mangelfrei ausgeführt.“ Das gelinge vor allem im Schlüsselfertigbau erfahrungsgemäß nur, wenn die Bauherren die Baustelle regelmäßig vom Sachverständigen kontrollieren lassen. Darüber hinaus sollten Hausbesitzer die durchschnittliche jährliche Radonbelastung durch das Aufstellen von Exposimetern messen, rät Experte Ellinger. „Die Messdauer dafür beträgt mindestens ein halbes, besser ein ganzes Jahr. Die Kosten hierfür sind vernachlässigbar.“

Der Ratgeber „Neues Bauvertragsrecht: Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau“ lässt sich unter vpb.de > Service > VPB-Ratgeber kostenlos downloaden (direkter PDF-Download).

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