Erhöhtes Lungenkrebsrisiko durch Radonkonzentration
Radonkarte aus dem Baulinks-Beitrag "Mit Radonkarte und Sachverstand Hauskeller auf Radon untersuchen" vom 2.11.2007
(26.8.2012) Die Gesundheitsgefährdung durch das radioaktive Edelgas Radon ist deutlich höher einzustufen als bislang angenommen. Radon kommt in allen Gebäuden vor, kritische Werte werden besonders in Gebieten mit erhöhten Radonkonzentrationen im Boden erreicht - dies betrifft mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte. Die Bundesregierung muss dringend handeln - fordert aktuell der Verband Baubiologie.
Die WHO hat eindeutige Nachweise der Gesundheitsgefährdung durch Radon in Deutschlands Gebäuden festgestellt. "International anerkannt ist eine Erhöhung des natürlichen Lungenkrebsrisikos um 10%, wenn sich die Radonkonzentration in der Wohnraumluft um 100 Bq/m³ erhöht. Es werden auch schon Zusammenhänge mit Leukämie hergestellt", betont Frank Mehlis, Vorsitzender des Verbandes Baubiologie. Während man bisher nur von einer Gefährdung durch Radon bei undichten Kellerböden ausging, ist die Gefahr laut Untersuchungen des Verbands deutlich höher einzustufen. „Das radioaktive Gas Radon kann auch aus undichten Heizöltanks und radioaktiven Baustoffen austreten, sich im Haus anreichern und für eine hohe Gesundheitsgefahr sorgen,“ so Mehlis. Durch thermische Effekte im Haus gelangen die Radongase aus dem Keller auch in Wohnungsräume. „Wir verbringen 90 Prozent unserer Zeit in geschlossenen Räumen. Wenn hier Schadstoffe auftreten, ist die gesundheitliche Gefährdung groß.“
Gefordert: Gesetzliche Grenzwerte und bauliche Präventivmaßnahmen
Schon seit Jahren ist ein Radonschutzgesetz in Planung, ebenso eine EU-Norm zum Schutz der Bevölkerung vor Radon in Gebäuden. Bisher scheiterte eine einheitliche Regelung am Widerstand einzelner Bundesländer. Der Verband Baubiologie fordert die Regierung auf, endlich Grenzwerte von 30 Bq/m³ in Gebäuden zum Radonschutz umzusetzen, deren Einhaltung zu kontrollieren und für Gebäudesanierungen Fördermittel bereit zu stellen. Frank Mehlis: „In der Schweiz wird das so praktiziert, während man hierzulande die gesetzliche Regelung hinauszögert und damit riskiert, dass die gesundheitlichen Schäden für die Betroffenen und die Kosten für Sanierungen enorm steigen.“ Dabei könne die Ausbreitung von Radongasen schon mit einfachen baulichen Präventivmaßnahmen verhindert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Mehrere radondichte Boden- und Wandbeschichtungen von StoCretec (12.7.2022)
- Radonschutz ab Ende 2018 verpflichtend! VPB zur neuen Strahlenschutzverordnung. (25.11.2018)
- Dichtschlämme „maxit SDS 16“ zum Schutz gegen Radon (11.4.2018)
- Neues Gesetz gegen Radon verlangt gasdichte Hauseinführungen (22.9.2017)
- Neues Fachbuch über Abdichtung und Dämmung im erdberührten Bereich (5.6.2015)
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ausgewählte weitere Meldungen:
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- WDR-Beitrag: radioaktive Rückstände aus der Öl- und Gasförderung (7.12.2009)
- Radon ist zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs (2.2.2005)
- Erhöht Wärmedämmung möglicherweise das Krebsrisiko? (9.9.2000)
siehe zudem:
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Baubiologie (Radon), Bauwerksabdichtung, Keller und Raumlufttechnik auf Baulinks