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Neues Gesetz gegen Radongas verlangt gasdichte Hauseinführungen

Radonkonzentration in der Bodenluft in 1 m Tiefe
Radonkonzentration in der Bodenluft in 1 m Tiefe (Karte vergrößern)
  

(22.9.2017) Das Einatmen von Radon zählt nach dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken. Seit dem 17. Juni 2017 erfasst aber nun das novellierte Strahlenschutzgesetz erstmals die Radonbelastung, und bis Ende 2018 sollen neue Rechtsverordnungen die gesetzlichen Bestimmungen konkretisieren. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) legte u.a. einen Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen fest. Dieser sollte nach dem Minimierungsgrundsatz des Strahlenschutzes möglichst unterschritten werden.

Zur Erinnerung: Radon ist ein radioaktives Edelgas, das aus dem Erdboden austritt. Es ist schwerer als Luft und kann sich deshalb leicht in Gebäuden anreichern - das gilt nicht nur für Keller: Auch im Erdgeschoss nicht unterkellerter Häuser kann es zu gesundheitsschädlichen Konzentrationswerten kommen, wenn es nicht oft genug durch offene Türen entweicht.

Häuser brauchen also geeignete Schutzmaßnahmen, die den Zutritt von Radon verhindern - oder zumindest erschweren. So empfiehlt das BfS in seinem Maßnahmenkatalog zu dem Gesetz: „Neu zu errichtende Gebäude sollten so geplant werden, dass in den Aufenthaltsräumen Radonkonzentrationen von mehr als 100 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel vermieden werden“.

Hauseinführungen nicht nur wasser- sondern auch gasdicht

Öffnungen für Hauseinführungen durch die Bodenplatte oder eine Kellerwand, durch die Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation in das Gebäude geführt werden, sollten auch im Sinne des Radonschutzes zuverlässig gasdicht sein. Industriell gefertigte Hauseinführungen sind auf Gas- und Wasserdichtheit entsprechend der Vorgaben des DVGW geprüft. Sie gelten als Stand der Technik. Viele Netzbetreiber, z.B. Stadtwerke, schreiben ihre Verwendung vor und lehnen ungeprüfte Baustellenlösungen ab.

Weitere Informationen zu wasser- gasdichten Hauseinführungen können per E-Mail an Fachverband Hauseinführungen angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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