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GTÜ erinnert Immobilienbesitzer an die Trinkwasserkontrollfrist

(26.8.2012, upgedatet am 20.10.2012) Mit Blick auf die am 1. November 2011 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung erinnert aktuell die GTÜ die Immobilienbesitzer an die jährliche Trinkwasserinspektion: Bis zum 31. Oktober 2012 sind die meisten Ver­mieter von Mehrfami­lienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Warmwasserbereitung verpflichtet, das Wasser auf mikrobakterielle Belastung untersuchen zu lassen, sonst drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Stagnation von Wasser in Leitungen, Warmwasseraufbereitungen und Ablagerungen im Rohrnetz bieten reichlich Nährboden für gefährliche Keime: Legionellen treten über­wiegend im warmen Wasser zwischen 20°C und 55°C auf und können durch beispiels­weise Wasserdampf in die Atemwege gelangen und zu einer lebensbedrohlichen Lun­genentzündung führen. In München zum Beispiel hat das Gesundheitsamt im Juli dieses Jahres auf Grund von Legionellen ein Duschverbot für 320 Wohnungen verhängt. Auch in Berlin und Köln überschritten drei Proben die erlaubten Grenzwerte für Legionellen. Für die zuständigen Immobilienbesitzer wird es dann teuer, wenn Mieter Schadenser­satzansprüche geltend machen.

„Deshalb ist es wichtig durch präventive Maßnahmen, sprich Untersuchungen auf die­se Keime durch ein akkreditiertes Labor, die Qualität des Trinkwassers und damit die Sicherheit der Konsumenten zu gewährleisten“, erklärt Günther Kirsten, Experte für Technische Gebäudeausrüstung der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.

Öffentliche Gebäude wie Schwimmbäder, Hotels, Schulen und Krankenhäuser überprüft das Gesundheitsamt regelmäßig. Für die privaten Haushalte sind die Vermieter zustän­dig: Sie müssen seit dem 1. November 2011 jährlich eine Trinkwasserprobe entnehmen und diese analysieren lassen.

Übrigens: In der Immobilienwirtschaft und in den Gesundheitsämtern entstehen pers­onelle und finanzielle Mehrbelastungen durch die Pflicht zur jährlichen Trinkwasser­untersuchung. Hierauf reagiert das Bundesministerium für Gesundheit und plant, das Intervall der Trinkwasserkontrolle von einem auf drei Jahre herabzusetzen. Ende Sep­tember soll sich der Bundesrat mit der modifizierten Verordnung befassen.

Die Untersuchungspflicht bis zum 31. Oktober 2012 gilt allerdings weiterhin. Deshalb legt die GTÜ jedem betroffenen Immobilieneigentümer nahe, fristgerecht eine Trink­wasserkontrolle durchzuführen um rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zu vermeiden.

Update vom 20.10.2012: Am 12.10.2012 hat der Bundesrat einer erneuten Novelle der Trinkwasserverordnung zugestimmt ... mit einigen Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Zentrales Element ist eine 14-monatige Verlängerung der Frist zur erstmaligen Trinkwasserkontrolle. Demnach muss sie nun bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Die Untersuchungsintervalle sollen außerdme von einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung hat jetzt zu entscheiden, ob sie den Änderungeswünschen folgt.

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