Ersatzniststätten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
(12.10.2015) Gebäudesanierungen können für Tiere zur tödlichen Gefahr werden: Wenn Handwerker Ritzen an der Gebäudehülle versiegeln, verschließen sie damit beispielsweise die Einfluglöcher der im Haus schlafenden Fledermäuse. Auch Mauersegler und andere Vogelarten können durch Baumaßnahmen ihre Nistplätze verlieren. „Alle wild lebenden Tiere, die ihre Nist-, Brut- und Schlafplätze an oder in Gebäuden haben, sind besonders geschützt“, erinnert Sara Höweler von der DBU-Klimaschutzkampagne „Haus sanieren - profitieren“.
Zur Erinnerung: Das Bundesnaturschutzgesetz sieht strenge Regeln für das Entfernen oder Versiegeln von Niststätten vor. Hierfür müssen Hauseigentümer eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragen. Die tierfreundliche Lösung sind künstliche Ersatzniststätten oder -quartiere, die den ortstreuen Vögeln und Fledermäusen ein neues Zuhause bieten.
Besonders während der Brutzeit von März bis September sollten Hausbesitzer darauf achten, die am Gebäude wohnenden Arten nicht zu stören. „Der Schutz der Niststätten beginnt, wenn das Tier einen Ort als Brutstätte gewählt hat und endet erst, wenn dieser wieder verlassen ist“, erklärt Höweler. Doch es gibt Ausnahmen: Bestimmte Arten kehren zum Brüten jedes Jahr an denselben Ort zurück - dazu zählen ...
- Mehlschwalben,
- Haussperlinge,
- Mauersegler und eben
- Fledermäuse.
„Werden solche Nester entfernt, müssen die Bauherren Ersatzniststätten schaffen“, erklärt Höweler, „ denn besonders standorttreue Vögel wie der Mauersegler haben ein großes Problem, wenn sie ihren angestammten Platz nicht mehr nutzen können. Das ist einer der Gründe, warum sie in den letzten Jahren gerade in Zentren von Großstädten immer seltener gesehen werden.“
Ersatzniststätten für Vögel oder künstliche Quartiere für Fledermäuse könnten zum Beispiel Einbausteine sein, die ein Handwerker in die Fassadendämmung einbindet. Sie könnten aber auch an die Dachschräge angepasst werden: „Bauherren sollten dies frühzeitig in ihrer Planung berücksichtigen. Reagieren sie erst nach den Bauarbeiten, muss die Außenwand und damit die Dämmung noch einmal durchbrochen werden, um die Niststätten einzubauen. Grundsätzlich sollte der Handwerker die Brutstätten möglichst weit oben in der Wand oder unter dem Dach anbringen. Der Hausbesitzer sollte außerdem dafür sorgen, dass die Tiere frei an- und abfliegen können,“ erklärt Höweler.
Wichtig sei, dass die Nistmöglichkeiten beziehungsweise Quartiere eingebaut seien, bevor die Tiere aus den Winterquartieren zurückkehrten und sozusagen „vor verschlossenen Türen“ stünden.
Fledermäuse von Sanierungen meist lebensbedrohlich gefährdet!
Fledermäuse , die tagsüber in Nischen und Ritzen schlafen, bleiben häufig unbemerkt und werden einfach eingeschlossen. „Plattenbauten, Gebäude mit vorgehängten Fassaden, unverputzte Brandwände und Fachwerkhäuser bieten besonders viele Unterschlüpfmöglichkeiten für Fledermäuse“, betont Höweler. Die Wahrscheinlichkeit sei in diesen Fällen besonders hoch, dass sich tierische Untermieter eingerichtet hätten. Auch Häuser mit Flachdach aus den 1960er bis 1980er Jahren beherbergen häufig Fledermäuse. „Da die Tiere sehr unauffällig sind, sollte man das Haus vor der Sanierung rechtzeitig von Fachleuten untersuchen lassen.“ Bei der Suche nach einem Experten könnten die Unteren Naturschutzbehörden und Naturschutzverbände wie der BUND weiterhelfen
Neue Nistmöglichkeiten und Quartiere werden von Vögeln und Fledermäusen in vielen Fällen nur zögernd angenommen. Deshalb sollte Ersatz möglichst an gleicher Stelle angebracht und ähnlich wie die alten Quartiere oder Niststätten gestaltet werden. Das setzt voraus, dass vor der Sanierung die Niststätten von Vögeln und die Schlafplätze von Fledermäusen durch ein Artenschutzgutachten erfasst werden.
„Wer Tieren Quartiere in oder an seinem Haus zur Verfügung stellt, sichert nicht nur die Artenvielfalt, sondern hat auch die einzigartige Möglichkeit, sie aus nächster Nähe zu beobachten“, resümiert Höweler weitere Vorteile auf. Die Tiere böten außerdem einen ökologischen Insektenschutz - völlig kostenlos. Etwaige Verschmutzungen der Hauswände könnten durch die Montage von Brettern unter den Einflugöffnungen verhindert werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Broschüre „Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden“
- Artenschutz an Gebäuden - BUND Region Hannover
- DBU - Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- Nistkästen „StoElement Fauna“ für WDV-Systeme (21.4.2022)
- Nistklinker: Nachhaltiger Artenschutz per Sonderformziegel (15.3.2019)
- Experten zur Naturschutznovelle: gegen Einvernehmensregel, für Biotopverbund (17.5.2017)
- „Fachwerkinstandsetzung“ aus dem Fraunhofer IRB-Verlag (17.2.2016)
- „Fachwerkhäuser restaurieren - sanieren - modernisieren“ in 10., erweiterter Auflage (31.1.2016)
- weitere Details...
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- Charta „Zukunft Stadt und Grün“ fordert grüne Stadtentwicklung (26.1.2014)
- Schutz der Nacht ins Licht gerückt: BfN veröffentlicht Skripten-Band zur Lichtverschmutzung (31.7.2013)
- Fledermaus-Dachziegel als Beitrag zum Natur- und Artenschutz (26.11.2010)
- Bauder Dachbiotop unterstützt aktiven Natur- und Artenschutz auf dem Dach (23.9.2010)
siehe zudem:
- SanReMo, Dachziegel, Dachzubehör und Dachbaustoffe auf Baulinks
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