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Ersatzniststätten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes

Broschüre „Wärmesanierung und Artenschutz an Gebäuden“
  

(12.10.2015) Gebäudesanierungen können für Tiere zur töd­lichen Gefahr werden: Wenn Handwerker Ritzen an der Ge­bäudehülle versiegeln, verschließen sie damit beispielsweise die Einfluglöcher der im Haus schlafenden Fledermäuse. Auch Mauersegler und andere Vogelarten können durch Baumaßnah­men ihre Nistplätze verlieren. „Alle wild lebenden Tiere, die ihre Nist-, Brut- und Schlafplätze an oder in Gebäuden haben, sind besonders geschützt“, erinnert Sara Höweler von der DBU-Kli­maschutzkampagne „Haus sanieren - profitieren“.

Zur Erinnerung: Das Bundesnaturschutzgesetz sieht strenge Regeln für das Entfernen oder Versiegeln von Niststätten vor. Hierfür müssen Hauseigentümer eine Genehmigung bei der Un­teren Naturschutzbehörde beantragen. Die tierfreundliche Lösung sind künstliche Er­satzniststätten oder -quartiere, die den ortstreuen Vögeln und Fledermäusen ein neu­es Zuhause bieten.

Besonders während der Brutzeit von März bis September sollten Hausbesitzer darauf achten, die am Gebäude wohnenden Arten nicht zu stören. „Der Schutz der Niststät­ten beginnt, wenn das Tier einen Ort als Brutstätte gewählt hat und endet erst, wenn dieser wieder verlassen ist“, erklärt Höweler. Doch es gibt Ausnahmen: Bestimmte Ar­ten kehren zum Brüten jedes Jahr an denselben Ort zurück - dazu zählen ...

  • Mehlschwalben,
  • Haussperlinge,
  • Mauersegler und eben
  • Fledermäuse.

 „Werden solche Nester entfernt, müssen die Bauherren Ersatzniststätten schaffen“, erklärt Höweler, „ denn besonders standorttreue Vögel wie der Mauersegler haben ein großes Problem, wenn sie ihren angestammten Platz nicht mehr nutzen können. Das ist einer der Gründe, warum sie in den letzten Jahren gerade in Zentren von Großstäd­ten immer seltener gesehen werden.“

Ersatzniststätten für Vögel oder künstliche Quartiere für Fledermäuse könnten zum Beispiel Einbausteine sein, die ein Handwerker in die Fassadendämmung einbindet. Sie könnten aber auch an die Dachschräge angepasst werden: „Bauherren sollten dies frühzeitig in ihrer Planung berücksichtigen. Reagieren sie erst nach den Bauarbeiten, muss die Außenwand und damit die Dämmung noch einmal durchbrochen werden, um die Niststätten einzubauen. Grundsätzlich sollte der Handwerker die Brutstätten mög­lichst weit oben in der Wand oder unter dem Dach anbringen. Der Hausbesitzer sollte außerdem dafür sorgen, dass die Tiere frei an- und abfliegen können,“ erklärt Höweler.

Wichtig sei, dass die Nistmöglichkeiten beziehungsweise Quartiere eingebaut seien, bevor die Tiere aus den Winterquartieren zurückkehrten und sozusagen „vor ver­schlossenen Türen“ stünden.

Fledermäuse von Sanierungen meist lebensbedrohlich gefährdet!

Fledermäuse , die tagsüber in Nischen und Ritzen schlafen, bleiben häufig unbemerkt und werden einfach eingeschlossen. „Plattenbauten, Gebäude mit vorgehängten Fas­saden, unverputzte Brandwände und Fachwerkhäuser bieten besonders viele Unter­schlüpfmöglichkeiten für Fledermäuse“, betont Höweler. Die Wahrscheinlichkeit sei in diesen Fällen besonders hoch, dass sich tierische Untermieter eingerichtet hätten. Auch Häuser mit Flachdach aus den 1960er bis 1980er Jahren beherbergen häufig Fledermäuse. „Da die Tiere sehr unauffällig sind, sollte man das Haus vor der Sanie­rung rechtzeitig von Fachleuten untersuchen lassen.“ Bei der Suche nach einem Ex­perten könnten die Unteren Naturschutzbehörden und Naturschutzverbände wie der BUND weiterhelfen

Neue Nistmöglichkeiten und Quartiere werden von Vögeln und Fledermäusen in vielen Fällen nur zögernd angenommen. Deshalb sollte Ersatz möglichst an gleicher Stelle an­gebracht und ähnlich wie die alten Quartiere oder Niststätten gestaltet werden. Das setzt voraus, dass vor der Sanierung die Niststätten von Vögeln und die Schlafplätze von Fledermäusen durch ein Artenschutzgutachten erfasst werden.

„Wer Tieren Quartiere in oder an seinem Haus zur Verfügung stellt, sichert nicht nur die Artenvielfalt, sondern hat auch die einzigartige Möglichkeit, sie aus nächster Nähe zu beobachten“, resümiert Höweler weitere Vorteile auf. Die Tiere böten außerdem einen ökologischen Insektenschutz - völlig kostenlos. Etwaige Verschmutzungen der Hauswände könnten durch die Montage von Brettern unter den Einflugöffnungen ver­hindert werden.

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