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Sicherheit für Mehrfamilienhäuser mit dem KFV Paniksortiment

(20.1.2016) Ganz gleich, was die Hausordnung für die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr vorsieht: Das LG Frankfurt a.M. hat 2015 entschieden, dass Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern nachts nicht verriegelt werden dürfen, wenn dadurch im Brand­fall oder in einer anderen Notsituation das Verlassen des Gebäudes nur mit Hilfe ei­nes Schlüssels möglich ist - siehe Beitrag zum Urteil des LG-Frankfurt.

Abstriche beim Thema Einbruchsicherheit müssen Hauseigentümer und -bewohner dennoch nicht machen: Mit Panikverschlüssen für Fluchtwege gemäß EN 179 lassen sich Türen auch im verriegelten Zustand von innen ohne Schlüssel öffnen. So enthält beispielsweise das KFV-Baukastensystem hierfür Panik-Mehrfachverriegelungen mit einheitlichen Fräsbildern und übereinstimmenden Rahmenteilen. Darüber hinaus sind sie rechts/links verwendbar, in diversen Dornmaßen sowie Entfernungen erhältlich und auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten bzw. in diversen Ausführungen verfügbar - mit ...

  • Rundbolzen (EP930),
  • Schwenkhaken (EP950) und mit
  • Rundbolzen-Schwenkhaken-Kombination (EP960).

Für Mehrfamilienhäuser, in denen ein Höchstmaß an Raumkom­fort gewünscht ist, bietet KFV außerdem eine elektromechani­sche Verriegelungslösung an: die Mehrfachverriegelung „Genius Panik GEP EP960“, eine Kombination aus Bolzen-Schwenkha­ken-Verriegelung mit dem mechatronischen Ver- und Entriege­lungssystem Genius, das die Sicherungseigenschaften einer mechanischen Mehrfachverriegelung mit den Komfortdetails zeitgemäßer Elektronik verbindet und so einen zuverlässigen Einbruchschutz verspricht. Bei jedem Schließvorgang der Haus­tür sorgt Genius selbständig dafür, dass alle Verriegelungsele­mente inklusive Hauptschlossriegel in die Rahmenteile eingrei­fen. Die Öffnung der stets motorisch verriegelten Tür erfolgt wie gewohnt durch den Drücker oder komfortabel über die Gegensprechanlage - siehe Bild rechts.

Weitere Informationen zu Panikverschlüssen für Flucht­wege können per E-Mail an KFV angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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