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Neue Richtlinie zum Transport von Raumzellen


  

(20.11.2018) Der Fachverband Vorgefertigte Raumsysteme im Bundesverband Bausysteme e.V. und die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten e.V. (BSK) haben eine gemeinsame Richtlinie zum Transport von Raumzellen herausgebracht. Erstmals liegt damit ein differenzierter und umfassender Überblick über sämtliche Bestimmungen vor, die beim Transport von Raumzellen zu beachten sind.

Die Beschleunigung wirtschaftlicher Prozesse sowie die gestiegenen Anforderungen an Flexibilität und Mobilität führen zu einem Umdenken hinsichtlich Bauformen und Bauarten im Hochbau. In diesem Zusammenhang rückt auch der Transport von industriell vorgefertigten Raumzellen zunehmend in den Fokus aller Beteiligten.

Die schnelle, befristete Raumschaffung wird in der Regel mit temporären Containerkonzepten bedient. Die Raumzellen, die dabei zum Einsatz kommen, verfügen in der Regel über Standard-Abmessungen, die ohne Sondergenehmigung transportiert werden können. Bei diesen Transporten ist „nur“ die Ladungssicherung maßgebend.

Bei Modulgebäuden steht dagegen die längerfristige Nutzung im Vordergrund. Die Raumzellen werden individuell auf die spezifischen Bedürfnisse der Auftraggeber abgestimmt, was schnell zu deutlich größeren Abmessungen führt. Für den Transport bedeutet das wiederum, dass Sondergenehmigungen zu beantragen sind. Je nach Breite und Länge müssen Begleitfahrzeuge eingesetzt und die Transportroute in Abstimmung mit den zuständigen Behörden geplant werden.

Die neue Richtlinie Raumzellen-Transporte bietet Herstellern und Transportunternehmen erstmals alle zentralen Informationen zu diesem Thema im Überblick. Zu den wichtigsten Punkten zählen neben der sicheren Befestigung der Raummodule die Vorgaben, die bei Überbreiten und –längen zu beachten sind.

Weitere Themen sind die Anforderungen an die Verlademittel, wie zum Beispiel Kräne, sowie an die Transportfahrzeuge. Dazu kommen Hinweise zu den erforderlichen Genehmigungen. Kapitel zu Verantwortlichkeiten und Vertragsbestandteilen, zu Versicherungsschutz und Baustellenzustand runden die Richtlinie ab. Die übersichtliche Aufbereitung der Inhalte erlaubt eine schnelle Orientierung.

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