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Stahltür „Teckentrup 62” als T30-Feuerschutzabschluss für Holzkonstruktionen zugelassen

(19.5.2025) Dank der erweiterten Zulassung kann die Stahltür „Teckentrup 62” jetzt als T30-Feuerschutztür in einer beplankten Holzständerwand eingesetzt werden. Dies gilt für geprüfte Wände nach F 30 B DIN 4102-4 Tabelle 10.6, mit einer Mindestdicke der von Wand 106 mm. Nebst variabler Einsatzmöglichkeiten bietet das System dabei Extras wie z.B. Einbruchschutz.

Stahltür „Teckentrup 62” (Bild: Teckentrup) 
  • Ein- oder zweiflügelige Dünnfalz-Innentür
  • Ausstattungs-Optionen wie Rauchschutz oder Einbruchschutz (Klassen RC2 und RC3)
  • Varianten Umfassungszarge oder Eck- und Gegenzarge
  • Türenkonfiguration über das Online-Tool „TEO – Teckentrup Einfach Online” möglich

Weitere Informationen können per E-Mail an Teckentrup angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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