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Schutz vor Radon in Innenräumen mit 300 Bq/m³ als Obergrenze

(14.1.2015) Die Bundesregierung hat sich bei der Neufassung der europäischen Grund­normen zum Strahlenschutz dafür eingesetzt, dass Radonschutzregelungen zukünftig in die nationalen Strahlenschutzvorschriften aufgenommen werden müssen. Darin wird u.a. gefordert, dass nationale Referenzwerte für die Radonkonzentration in Innenräu­men festgelegt und Programme zur Erfassung und zur Verminderung der Radonrisiken durchgeführt werden - so die Antwort (18/3543) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die nationalen Referenzwerte dürften 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) danach nicht überschreiten.

Wissenschaft versus praktische Machbarkeit

Die Bundesregierung sieht in dieser Regelung einen Kompromiss, der zum einen die Empfehlungen internationaler Fachorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation aufgreife, die einen Richtwert von 100 Bq/m³ vorsehen und in Ausnahmefällen auch bis zu 300 Bq/m³. Zum anderen gewährleiste er hinsichtlich der praktischen Machbar­keit des Radonschutzes in den verschiedenen Ländern ausreichende Flexibilität.

Zur Erinnerung: Das radioaktive Edelgas Radon wird im Erdboden freigesetzt und kann aufgrund fehlender oder unzureichender Abdichtungen in Gebäude eindringen. In Ab­hängigkeit von den geologischen Verhältnissen ergeben sich sehr unterschiedlich hohe Radonkonzentrationen in den Innenräumen. Die Wissenschaft geht davon aus, dass mit dauerhaft höherer Radonkonzentration die Wahrscheinlichkeit, an Lungenkrebs zu erkranken, ansteigt. Eine Schwellenkonzentration, bei deren Unterschreitung keine Gesundheitsrisiken bestünden, existiert nach Kenntnisstand der Bundesregierung nicht.

Sie verweist darauf, dass sie sich seit Jahren dafür einsetze, die Öffentlichkeit durch Aufklärung auf die mit Radon verbundenen Risiken und die zur Verfügung stehenden Präventions- und Sanierungsstrategien, die das Eindringen von Radon in Innenräume unterbinden beziehungsweise deutlich verringern, aufmerksam zu machen. In der breiten Öffentlichkeit sei die Problematik jedoch kaum zur Kenntnis genommen wor­den. Förderprogramme seien weitgehend ungenutzt geblieben. Rechtliche Regelun­gen zum Schutz vor Radon seien in der Vergangenheit ebenfalls nicht durchsetzbar gewesen, da die betroffenen Bundesländer allein auf Information und Eigeninitiative der betroffenen Bevölkerung gesetzt hätten.

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