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Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer  gegen Elementarschäden

(14.1.2015) Der Petitionsausschuss im Bundestag unterstützt Forderungen nach einer Pflichtversicherung für Gebäudeeigentümer gegen Elementarschäden. In der Sitzung am 14.1. beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorzulegen sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Gedeckelt oder staatlich bezuschusst

Die Petenten fordern in der Eingabe, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflicht­versicherung gegen Elementarschäden abschließen müssen, wobei die Beiträge in den Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden sollen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass Naturkatastrophen in regelmäßigen Abständen Milliarden­schäden am Eigentum von Bürgern - insbesondere an Wohngebäuden - anrichteten.

„klassisches Marktversagen“

Zwar würden sich viele Immobilieneigentümer gerne gegen Elementarschäden versi­chern. Da die privatwirtschaftlich organisierten Versicherungen vor den hohen Kosten­risiken zurückschrecken würden, könnten sie dies jedoch nicht. Folge davon sei, dass der Staat und damit der Steuerzahler die Schäden, zumindest zum Teil, kompensieren müssten. Es gebe also, so urteilen die Petenten, im Bereich der Elementarversicherung ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwinge.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, ist bereits 2003 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Frage der Einführung einer pri­vaten Elementar-Pflichtversicherung befasst gewesen. Sie hatte sich jedoch - u.a. mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken - gegen die Einführung einer sol­chen Versicherungspflicht ausgesprochen.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass nach dem Hochwasser von 2013 seitens eini­ger Bundesländer die Diskussion um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung erneut angeregt worden sei. Das BMJV habe sich daraufhin bereit erklärt, sich an weiteren Überlegungen im Zusammenhang mit der Frage einer Versicherungspflicht zu beteili­gen. Zugleich habe das Ministerium an einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, deren erster Zwischenbericht im Juni 2014 vorgelegt worden sei. Darin sei unter anderen angeregt worden, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch unter Einbeziehung der Versiche­rungswirtschaft die Möglichkeiten einer größeren Verbreitung der Elementarversiche­rungen durch eine Pflichtversicherung sowie alternative Lösungsmöglichkeiten weiter untersuchen solle.

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