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Wohngebäudeversicherung: uniVersa verzichtet auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit

(10.9.2018) Die Versicherungsgesellschaft uniVersa hat ihre Wohngebäudeversicherung verbessert:

  • In der Exklusivdeckung will sie künftig bis zur Versicherungssumme auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten - bisher war dies auf 50.000 Euro begrenzt.
  • In den Tarifvarianten Komfort und Kompakt wurde die Entschädigungsgrenze bei grob fahrlässig verursachten Schäden von 3.000 auf 50.000 Euro erhöht.

Die neuen Regelungen gelten seit September sowohl für das Neugeschäft als auch für bestehende Verträge.

Zur Erinnerung: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz sind Versicherer grundsätzlich berechtigt, die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden - beispielsweise einer unbeaufsichtigt brennen gelassenen Kerze - entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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