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Wohngebäudeversicherung: uniVersa verzichtet auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit

Wohngebäudeversicherung: uniVersa verzichtet auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit

uniVersa hat ihre Wohngebäudeversicherung verbessert: In der Exklu­siv­de­ckung will sie künftig bis zur Versicherungssumme auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Weiterlesen

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