Bundesagentur für Arbeit
E-Mail an Bundesagentur für Arbeit
Bundesarbeitsgericht stoppt Hauptunternehmerhaftung für Insolvenzgeld (12.12.2010)
"Hauptunternehmen müssen künftig nicht mehr damit rechnen, von der Bundesagentur für Arbeit für
die Zahlung von Insolvenzgeld an die Mitarbeiter insolventer Nachunternehmen
herangezogen zu werden." Mit diesen Worten begrüßte der Hauptgeschäftsführer des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper die Entscheidung
des Bundesarbeitsgerichts, die Hauptunternehmerhaftung für Insolvenzgeld zu
verwerfen. "Damit ist der Versuch der Bundesagentur für Arbeit gescheitert, das
Insolvenzrisiko von Nachunternehmern auf Hauptunternehmer zu übertragen. Der
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat diese Haftung stets abgelehnt; wir
sehen uns in unserer Haltung durch das Bundesarbeitsgericht voll bestätigt."