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Bundesarbeitsgericht stoppt Hauptunternehmerhaftung für Insolvenzgeld (12.12.2010)
"Hauptunternehmen müssen künftig nicht mehr damit rechnen, von der Bundesagentur für Arbeit für die Zahlung von Insolvenzgeld an die Mitarbeiter insolventer Nachunternehmen herangezogen zu werden." Mit diesen Worten begrüßte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die Hauptunternehmerhaftung für Insolvenzgeld zu verwerfen. "Damit ist der Versuch der Bundesagentur für Arbeit gescheitert, das Insolvenzrisiko von Nachunternehmern auf Hauptunternehmer zu übertragen. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat diese Haftung stets abgelehnt; wir sehen uns in unserer Haltung durch das Bundesarbeitsgericht voll bestätigt."

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