Mieter kann nicht für die Pflege eines Dachgartens zur Kasse gebeten werden

Im Zuge der Nebenkostenabrechnung wurden einer Wohnungsmieterin 35,39 Euro für die Gartenpflege in Rechnung gestellt. Diese Umlage ist durchaus erlaubt. Die Besonderheit im konkreten Fall bestand aber da­rin, dass sich der Garten auf dem Dach des Hauses befand.

  • Datum und Uhrzeit dieser Auswertung: 18.05.2025, 23:53 Uhr
  
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