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Einbau elektrischer Rollladenheber ist in der Regel genehmigungsfrei

(6.3.2005) Gegenseitige Rücksichtnahme sollte in einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern eigentlich selbstverständlich sein. Und so achten die Gerichte streng darauf, dass sich einzelne Mitglieder durch private Umbauten nicht allzu große Freiheiten herausnehmen und dadurch ihre Nachbarn stören bzw. ärgern. Andererseits können die Eigentümer sich gegeneinander auch nicht so ohne Weiteres alles verbieten. Die Umrüstung von manuellen auf elektrische Rollladenheber beispielsweise wird in der Regel als nicht zustimmungsbedürftig betrachtet. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 16 Wx 115/00)

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Der konkreter Fall: Eine Familie war es leid, jeden Morgen die Rollläden von fünf Fenstern per Hand hochzuziehen und sie jeden Abend wieder manuell herunterzulassen. Also ließ man von einer Spezialfirma elektrische Rollladenantriebe montieren. Das sorgte allerdings für reichlich Ärger. Die eine Etage tiefer wohnende Frau beschwerte sich über die Neuerung: Sie könne wegen der quietschenden Vorrichtung nicht mehr richtig schlafen. Deswegen - so klagte sie vor Gericht - müssten die Geräte wieder entfernt werden. Und das, obwohl sie zuvor selbst wegen körperlicher Gebrechen elektrische Rollladenantriebe hatte installieren lassen. Die Nachbarn zeigten sich ihrerseits nicht bereit, auf die moderne Technik zu verzichten.

Das Urteil: Ein Sachverständiger war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Antriebe einwandfrei montiert und technisch in Ordnung seien. Das von ihnen ausgehende Geräusch dauere jeweils nur 20 bis 40 Sekunden, sei eher geringer als beim vorherigen manuellen Betrieb und könne deswegen das Wohlbefinden einer durchschnittlich empfindlichen Person nicht stören. Für die Richter des Oberlandesgerichts Köln war damit die Angelegenheit klar, eine Auswechslung der Rollladenheber komme nicht in Frage - zumal sie auch die äußere Optik der Wohnanlage nicht im Geringsten verändert hätten.

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