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Geplante Rußfilterpflicht für Kamin- und Kachelöfen

  • Es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht!

(26.11.2007) In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine angeblich drohende Zwangsstilllegung bzw. Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet. Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handele - was so nicht zutrifft!

Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Beheizung von Räumen führt zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat mit deren steigender Verbreitung in den letzten Jahren bedenklich zugenommen. Die Gesamtmenge dieses Feinstaubs übersteigt mittlerweile diejenige aus den Auspuffrohren aller Diesel-PKWs und -LKWs. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Mit der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - verfolgt das Bundesumweltministerium das Ziel, die Vorteile der regenerativen Energie zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren. Der vorliegende Entwurf sieht erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen im Betrieb und für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Das Bundesumweltministerium weist aber darauf hin, dass diese Grenzwerte von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter erreicht werden - also viele Betreiber von der Neuregelung gar nicht betroffen sein werden. Und Bauherren, die beim Neukauf eines Ofens umweltbewusst und zukunftssicher vorgehen wollen, können sich beispielsweise für einen Ofen oder Kamineinsatz mit DINplus-Zeichen entscheiden. Die so ausgezeichneten Wärmeerzeuger halten schon heute die künftig geforderten Werte ein.

Auch für bestehende Anlagen sollen bestimmte Grenzwerte festgelegt werden. Sofern für diese Anlagen in der ersten Stufe durch eine Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage im Rahmen eines mehrstufigen, langfristig angelegten Sanierungsprogramms in den Jahren 2014 bis 2024 ausgetauscht werden. Den Betreibern wird also genügend Zeit für die individuelle Planung eingeräumt. Denn wenn eine Nachrüstung oder ein Austausch ansteht, sind die Anlagen im Schnitt mindestens 30 Jahre alt!

Zeitpunkt der Typenprüfung
(laut Typenschild)
Zeitpunkt der Nachrüstung
bzw. Außerbetriebnahme
vor dem 1.1.1975 oder
Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar
31.12.2014
1.1.1975 - 31.12.1984 31.12.2017
1.1.1985 – 31.12.1994 31.12.2020
1.1.1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung 31.12.2024

Ausnahme: Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, brauchen auch künftig nicht die Grenzwerte der Stufe 1 einzuhalten. Die Betreiber dieser Anlagen sollten aber dennoch freiwillig dafür sorgen, dass sie ihre Öfen effizient nutzen - aus eigenem Interesse, um Nachbarn nicht zu verärgern und zum Schutz des Klimas. Sie müssen außerdem auch die Qualitätsanforderungen an den Brennstoff einhalten. Zudem fallen auch ihre Einzelraumfeuerungsanlagen unter die Überprüfungsregelungen. Das heißt, alle fünf Jahre soll sich der Schornsteinfeger den technischen Zustand der Anlage anschauen. Diese Überprüfung soll im Rahmen der ohnehin auf der Grundlage des Schornsteinfegergesetzes durchzuführenden Arbeiten erfolgen.

Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. weist ebenfalls darauf hin, dass die meisten neueren Anlagen die künftigen Grenzwerte einhalten werden und die Übergangsfristen für alte Öfen so moderat sind, dass deren Austausch sich dann wegen der höheren Wirkungsgrade neuerer Anlagen sowieso rechnet (siehe auch Broschüre "Ausgereifte Feuerstätten sorgen für sinkende Emissionen" vom 7.9.2007).

Damit Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das Einhalten der geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, will der HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank anbieten.

"Billig" heißt nicht "Dreckschleuder"

Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden außerdem von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch das Emissionsverhalten dokumentiert.

Wie geht's weiter?

Der Entwurf zur Novelle soll im Anfang 2008 dem Kabinett zugeleitet werden. Anschließend sieht das Verfahren die Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates vor. Ob und in welcher Form dann die Neuregelung kommt, bleibt abzuwarten. So erklärte Unions-Fraktionsvize Katherina Reiche (CDU) am 26.11. in der N24-Sendung "Was erlauben Strunz" polemisch: "Wir werden an den deutschen Kamin nicht rangehen". Nicht alles, was im Umweltministerium "ein Beamter denkt", werde auch umgesetzt. "Das kommt so nicht", betonte Reiche. Im Rahmen des Klimapakets plane die Regierung lediglich Neuregelungen für "alte Holzöfen". Grünen-Fraktionsvize Jürgen Trittin wiederum sprach in der gleichen Sendung von einem "ernsten Problem". Der Trend zu Holzfeuerung habe dazu geführt, dass der Dioxinausstoß aus Kaminöfen mittlerweile größer sei als der "aus allen Müllverbrennungsanlagen und Sinteranlagen zusammen". Der frühere Bundesumweltminister warnte: "Dioxin ist hochgiftig und Krebs erzeugend und erbgutverändernd". Besonders hoch sei der Ausstoß, wenn "die Öfen nur mit halber Kraft gefahren werden". Es MUSS also etwas getan werden!

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