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Feinstaub: HKI setzt sich für realistische Emissionsgrenzwerte und praktikable Lösungen

(25.3.2007) Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) fordert als Interessenvertretung der Hersteller häuslicher Heiz- und Kochgeräte praktikable Vorgaben zur Erfüllung der Emissionsgrenzwerte für häusliche Festbrennstoff-Feuerstätten. Gegenüber dem Umweltbundesamt und den zuständigen Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft, Verbraucherschutz und Landwirtschaft vertritt er eine klare Meinung zur Novellierung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung, in der Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub festgeschrieben werden sollen.


Kann so ein schönes Feuer so attraktiv verpackt böse sein? Allerdings geht es in dieser aktuellen Feinstaub-Diskussion mehr um regelmäßig betriebene Holzheizgeräte als um sporadisch genutzte "Show-Öfen"

In einem aktuellen Positionspapier der „Initiative Individuelles Heizen - Sicherheit und Umwelt“, die von 25 Institutionen und Verbänden (incl. HKI) getragen wird, heißt es: „Wir unterstützen die Ziele zur Reduzierung von Emissionen von Kleinstfeuerungsanlagen - unter technisch und wirtschaftlich machbaren Voraussetzungen.“

Bereits im Vorfeld hatte der HKI eine Selbstverpflichtungserklärung der Industrie initiiert, nach der künftig die neuesten Verbrennungstechniken als Maßstab herangezogen werden sollen und die das Verantwortungsbewusstsein der Hersteller dokumentiert. Im Vorgriff auf die kommende Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) wurden so bereits erste Ansätze zur Verringerung der Emissionen eingeleitet.

Die Industrie unterstützt die neue BImSchV

„Damit die Revision der Bundes-Immissionsschutzverordnung erfolgreich sein kann“, so HKI-Geschäftsführer Frank Kienle, „ist es notwendig, auf moderne Verbrennungstechnik und realistische Grenzwerte zu setzen.“ Zumal durch die Optimierung der Verbrennungstechniken bereits in den letzten Jahren erhebliche Verminderungen der Emissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt worden seien. Neben dem notwendigen Zeitrahmen für die Entwicklung neuer Technologien sei aber auch Zeit für die Übertragung und Optimierung in die Produktreihen erforderlich. Gerade erst habe die derzeit noch nicht abgeschlossene Umstellung auf die CE-Kennzeichnung gezeigt, wie langwierig sich allein die Neuprüfung nur eines Teils des Produktprogramms gestalten kann - auch aufgrund verfügbarer Kapazitäten bei den Prüfstellen. In jedem Fall sei die Auferlegung unerfüllbarer Anforderungen kontraproduktiv und würde hier die Entwicklung neuer regenerativer Energien aus Biomasse vorzeitig beenden.

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