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Update: Neue und geänderte Förderungen ab dem 1. April

(1.4.2012; upgedatet am 11.5.2012) Der 1. April brachte einige Neuerungen und Änderungen bei der staatlichen Förderung von denkmalgeschützten Gebäuden, Maßnahmen zur Optimierung von Hei­zungsanlagen, Mini-KWK und Vergütung von Solarstrom.

Neuer KfW-Effizienzhaus-Standard Denkmal

Ab 1. April 2012 fördert die KfW im Rahmen ihrer Programme „Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152)“ und „Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430)“ erstmals auch Bauherren und Hauseigentümer, die eine denkmalgeschützte Immobilie erwerben oder deren Energiebilanz verbessern. Die Förderung erfolgt durch vergünstigte Zins­sätze sowie Tilgungs- oder Investitionszuschüsse von bis zu 10% der Investitionskos­ten. Bei der Zusage der Fördermittel geht es in erster Linie um eine deutliche Senkung des Primärenergiebedarfs, eine komplette Fassadendämmung wird nicht mehr zwingend erforderlich sein.

Die Förderstufe zum KfW-Effizienzhaus Denkmal gilt für die Sanierung von Baudenk­malen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Diese Gebäude sind förderfähig, wenn Sie nach der Sanierung den Jahres-Primärenergiebedarf von 160% eines vergleichbaren Neubaus (entsprechend der Energieeinsparverordnung, EnEV 2009) nicht überschreiten.

Bei der Förderung von Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung der Außenwände und Erneuerung von Fenstern und Türen gelten spezielle technische Mindestanforderun­gen. Ist beispielsweise aus Gründen des Denkmalschutzes eine Außenwanddämmung nicht möglich, kann ersatzweise auch eine Innenwanddämmung oder bei Sichtfach­werk die Erneuerung der Ausfachungen gefördert werden. Voraussetzung ist hier die Bestätigung durch einen Sachverständigen, dass aus denkmalschutzrechtlichen, städtebaulichen oder architektonischen Gründen die Modernisierung nur so umsetzbar ist. (siehe auch Beitrag "Neue Förderstandards: "KfW-Effizienzhaus Denkmal" sowie "Altersgerechtes Haus" vom 2.1.2012)

Neuer KfW-Standard "Altersgerechtes Haus"

Die KfW Bankengruppe führt ab April 2012 einen neuen KfW-Standard "Altersgerechtes Haus" ein. Bauherren, die ihr gesamtes Haus oder eine Wohnung vollständig barriere­arm umbauen, können ihrer Immobilie in Zukunft dieses Qualitätsmerkmal zuschreiben. Die KfW unterstützt mit Förderkrediten im Programm "Altersgerecht Umbauen" auch einzelne Modernisierungsmaßnahmen, die den Abbau von Barrieren in der Wohnung und im Umfeld des Hauses zum Ziel haben. Das sind zum Beispiel der Einbau von boden­gleichen Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Die ab 2. April gültigen Zinssätze für KfW-Förderkredite zum altersgerechten Umbauen liegen zwischen 1,00 Prozent bis 2,07 Prozent effektiv.

"Die demographische Entwicklung wird zu einem deutlich steigenden Bedarf an Wohn­raum führen, der auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet ist. Allerdings sind wir in Deutschland bei weitem noch nicht ausreichend auf diese Herausforderung ein­gestellt", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. "Umso wichtiger ist es, dass die KfW den altersgerechten Umbau fördert und die Aufmerk­samkeit auf dieses Thema lenkt."

Lediglich fünf Prozent aller älteren Menschen in Deutschland leben nach den Erkennt­nissen der Kommission "Wohnen im Alter" des Deutschen Verbandes für Wohnungs­wesen, Städtebau und Raumordnung in altersgerechten bzw. barrierearmen Wohnun­gen.

Zwar sind sich nach einer Umfrage der KfW zwei Drittel der Deutschen zwischen 45 und 54 Jahren bewusst, dass die derzeit bewohnte Immobilie nicht oder nur bedingt für ein Wohnen im Alter geeignet ist. Allerdings ist altersgerechte Sanierung in der Gesamtbevölkerung noch kein bestimmendes Thema.

KfW-Zuschuss für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Heizungsanlagen

Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430)“ gewährt Zuschüsse für Energieverbesserungen an Wohngebäuden von bis zu 20% der Investi­tionssumme und maximal 15.000 Euro. Energieeffiziente Einzelmaßnahmen werden mit 7,5% der förderfähigen Kosten und maximal 3.750 Euro bezuschusst. Zuschuss-Beträ­ge unter 300 Euro werden allerdings nicht ausgezahlt.

Ab 1. April 2012 wird über das Programm auch die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen bezuschusst. Die Optimierung umfasst unter ande­rem die Neueinstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung einzelner Heizungskom­ponenten und den Austausch alter Pumpen gegen Hocheffizienzpumpen. Vorausset­zung für eine Förderung ist die Einhaltung bestimmter technischer Anforderungen.

Auch im Zusammenhang mit dem Austausch einer Heizung sind die Fachunternehmer mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Heizungsflächen für die geplante Heizanlage, insbesondere für einen dauerhaften Brennwertbetrieb, geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Unterbleibt die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Heizkörpern und Rohrleitungen, ist die Einzelmaßnahme "Austausch der Hei­zung" nicht förderfähig. (siehe zudem Beitrag "Millionen Heizungen könnten sparsamer sein ... nach einem hydraulischen Abgleich" vom 4.3.2012)

BAFA - Zuschuss für Mini-KWK

Mikro-KWK-Gerät - KWK-Geräte kleiner Bauart erzeugen mit hohem Wirkungsgrad gleichzeitig Wärme und StromAb 1. April 2012 können beim BAFA Anträge auf die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW eingereicht werden. Mini-Blockheizkraftwerke in Bestandsbauten werden nach der neu­en Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums mit einem einmaligen Investitionszuschuss gefördert. Je nach der elek­trischen Leistung der Anlagen gestaffelt, erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Mikro- und Mini BHKWs mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro. Voraus­setzung für eine Förderung ist die Einhaltung der geforderten Effizienzanforderungen an die Anlagen, den Wärmespeicher, an Steuerung und Regelung sowie das Mess-System zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs. Förderfähig sind zudem nur bei der BAFA-gelistete Mini-KWK-Anlagen. (siehe auch Beitrag "Mini-KWK-Anlagen werden wieder durch das Bundesumweltministerium gefördert" vom 24.1.2012)

Bis zu 30% weniger Förderung für die Vergütung von Solarstrom

Der neue Gesetzesentwurf der Regierung sieht drastische Kürzungen vor. Kleine An­lagen auf dem Hausdach erhalten ab 1. April nur noch 19,5 Cent je Kilowattstunde. Für Anlagen, die schon vor dem 24. Februar angemeldet wurden, gilt in einer Übergangs­frist bis Ende Juni 2012 der alte Satz von bisher 24,4 Cent. Zudem werden nur noch 80 % des Stroms zu den garantierten Preisen abgenommen und auch dementspre­chend vergütet.

Für größere Freiflächen-Anlagen sinkt die Vergütung auf bis zu 13,5 Cent je Kilowatt­stunde. Für Solarparks, die schon vor dem 24. Februar angemeldet wurden, gilt noch bis Ende September der alte Satz. Große Solaranlagen auf Freiflächen erhalten die volle Vergütung von 100% des eingespeisten Solarstroms. (siehe auch Beitrag "Koali­tion legt Gesetzentwurf zur Kürzung der Solarstromförderung vor" vom 11.3.2012)

Die weitere Kürzung der Förderung soll im Verhältnis zum tatsächlich erfolgten Zubau von Anlagen angepasst werden. Für die Ermittlung der Degression muss die Bundes­netzagentur künftig monatlich die Leistung aller neu installierter Anlagen vorhalten. Als Ausbauziel wurden 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr festgelegt. Werden diese er­reicht, könnte die Vergütung monatlich um 1% sinken. (siehe auch Beitrag "Bundes­netzagentur bestätigt Rekordzubau von 7,5 Gigawatt für 2011" vom 25.3.2012)

Update: Die Kürzung der Solarstromförderung wurde Ende März im Bundestag beschlossen. Eine endgültige Entscheidung über den Bundesrat wird für den 11. Mai erwartet. In seiner 896. Plenarsitzung hat sich der deutsche Bundesrat jedoch am 11.Mail dazu entschieden, den Vermittlungsausschuss bezüglich der geplanten Kürzung der Solarförderung anzurufen. Mit dieser Entscheidung müssen sich nun Bund und Länder auf einen Kompromiss einigen, um die Einspeisevergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ändern. Erreichen sie diesen nicht, kann der Bundesrat einen Einspruch gegen die Gesetzesvorlage einlegen. Diesen kann wiederum der Bundestag mit einer absoluten Mehrheit überstimmen, da der Bundesrat beim EEG nicht zustimmungspflichtig ist. Das Inkrafttreten des Gesetzes dürfte sich nun aber noch Monate ziehen. Greifen sollen die Senkungen der Einspeisevergütungen allerdings weiterhin rückwirkend für Anlagen, die nach dem 1. April ans Netz angeschlossen wurden.

KfW - Förderkredite auch für Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften

Bereits seit Anfang des Jahres bieten die Bundesländer Bremen, Hamburg und Baden-Württemberg erstmals auch Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften die Nutzung güns­tiger KfW-Kredite für die energieeffiziente Sanierung ihrer Immobilie an. Gefördert wer­den Investitionen von WEG's in die energetische Sanierung und barrierefreie Moder­nisierung ihres Wohnungsbestandes. Hierzu werden Darlehen der KfW aus den Programmen ...

  • Energieeffizient sanieren (Kredit),
  • KfW-Energieeffizient sanieren (Einzelmaßnahme) und
  • KfW-Altersgerecht umbauen (Kredit)

... durch die Landes-Förderbanken ausgereicht. WEG's können dafür beispielsweise den Bremer Immobilienkredit - Wohnungs­eigen­tümer­ge­mein­schaften (WEG) der Bremer Aufbau-Bank GmbH, das Förderprogramm WK-WEGfinanz der Hamburgischen Woh­nungsbaukreditanstalt sowie das Landeswohnraumförderungsprogramm 2012 der L-Bank, als Förderbank des Landes Baden-Württembergs nutzen.

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