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2012er Gesetz zur Kürzung der Solarstromförderung

(11.3.2012; zuletzt upgedatet am 28.6.2012) Die Vergütung von Strom aus Solaranlagen soll weiter gekürzt werden. CDU/CSU und FDP haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/8877) vor­gelegt. Damit soll der Rechtsrahmen für „Strom aus solarer Strahlungsenergie“ sowie für weitere erneuerbare Energien geändert werden. Die Neuregelung des Erneuerba­ren-Energien-Gesetzes, die am 9.3. auf der Tagesordnung des Bundestages stand, soll am 1. April in Kraft treten (zunächst war der 9. März geplant). Zur Begründung des Gesetzes schreibt die Koalition in ihrem Entwurf, dass die Preise für Anlagen zur Förderung von Solarstrom in den vergangenen Jahren stark gesunken sei. Dadurch sei es vor allem 2010 und 2011 durch zu einem starken Zuwachs neuer Anlagen gekom­men. Da die derzeitigen Vergütungssätze durch die stark gesunkenen Preise eine Überforderung darstellen, müsse hier nachgesteuert werden.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.  

Das Gesetz sieht vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30 Prozent abgesenkt werden soll. Um den Bau weiterer Anlagen einzudämmen, wird damit eine deutliche Einmalabsenkung für neue Anlagen vorgenommen. Künftig würde es danach nur noch drei Kategorien von Anlagen geben:

  • Dachanlagen bis zehn Kilowatt,
  • Dachanlagen bis 1000 Kilowatt und
  • große Anlagen mit einer Leistung von 1000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt.

Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent gekürzt wer­den. Ziel der Absenkung ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupas­sen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken.

Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozent­satz der Strommenge vergütet werden kann. Der restliche Strom soll entweder selbst verbraucht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zu­kunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.  

Der Strombezug von Stromspeichern soll durch das Gesetz grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Speicher sichergestellt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die erforderlichen Kosten für die Nach­rüstung von Photovoltaikanlagen zwecks Anpassung an neue technische Anforderun­gen zur Erhöhung der Systemstabilität zur Hälfte über die EEG-Umlage umgelegt wer­den können.

Update vom 11.5.2012: Gesetz zur Kürzung der Solarförderung geht in den Vermittlungsausschuss

In seiner 896. Plenarsitzung hat sich der deutsche Bundesrat heute (11.5.2012) entschieden, den Vermittlungsausschuss bezüglich der geplanten Kürzung der Solarförderung anzurufen. Mit dieser Entscheidung müssen sich nun Bund und Länder auf einen Kompromiss einigen, um die Einspeisevergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ändern. Erreichen sie diesen nicht, kann der Bundesrat einen Einspruch gegen die Gesetzesvorlage einlegen. Diesen kann wiederum der Bundestag mit einer absoluten Mehrheit überstimmen, da der Bundesrat beim EEG nicht zustimmungspflichtig ist. Das Inkrafttreten des Gesetzes dürfte sich nun aber noch Monate ziehen. Greifen sollen die Senkungen der Einspeisevergütungen allerdings rückwirkend für Anlagen, die nach dem 1. April ans Netz angeschlossen wurden.

Update vom 28.6.2012: Kompromiss bei der Solarförderung! MAP für dezentrale Speicher?

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat im Streit um die Förderung von Solarstrom einen Kompromiss erzielt. Danach bleibt die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze um bis zu über 30% für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bestehen - siehe Baulinks-Beitrag vom 28.6.2012

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