LBS-Sofortfinanzierung für Wohnungseigentümergemeinschaften
(4.11.2013) Das Dach ist undicht, die Heizung streikt und die Fassade müsste dringend neu gemacht werden. So mancher Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt allerdings das Geld für die notwendigen Renovierungen, da die Rücklagen dafür nicht ausreichen und Sonderumlagen nicht immer umsetzbar sind. Vor diesem Hintergrund bietet die LBS Baden-Württemberg Wohnungseigentümergemeinschaften ab sofort eine Sofortfinanzierung für kurzfristige Arbeiten am Gemeinschaftseigentum an und erweitert damit ihre Angebotspalette.
Schon bisher war das perspektivische Ansparen von Bausparverträgen für zukünftige Maßnahmen möglich. Dabei wird das Bauspardarlehen nach der erfolgten Zuteilung des Vertrages auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt und übertragen.
Jetzt bietet die LBS auch für sofort anstehende Maßnahmen im Sinne des §22 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) einen Vorfinanzierungskredit an. Die Absicherung erfolgt über eine Kreditversicherung der Versicherungskammer Bayern. Kreditnehmer ist die Eigentümergemeinschaft als Ganzes. Die Laufzeit der Finanzierung beträgt je nach Modell circa 12 oder 18 Jahre. Pro Sofortfinanzierung kann ein Kreditvolumen von bis zu 750.000 Euro in Anspruch genommen werden. Voraussetzungen sind:
- Das Objekt ist älter als fünf Jahre.
- Die Eigentümergemeinschaft hat zwischen 5 und 50 Einheiten.
- Der Verwalter besitzt eine Vermögensschadenshaftpflicht.
- Es sind 10 Prozent Eigenmittel der Eigentümergemeinschaft vorhanden.
Informationen zur neuen Sofortfinanzierung für WEG gibt es in allen baden-württembergischen LBS-Beratungsstellen, Sparkassen und der BW-Bank.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Wohnungseigentümergemeinschaften gelten als Schlusslicht bei der energetischen Sanierung (20.6.2016)
- Urteile rund um den WEG-Verwalter (20.6.2016)
- Schulden für Sanierung einer Wohnanlage bei einer WEG legitim (7.2.2016)
- De-minimis-Erklärung für Förderungen: KfW vereinfacht Anfragsverfahren für WEGs (5.7.2015)
- Verwaltercheckliste für (angehende) Wohnungseigentümer von VPB und DDIV (5.1.2015)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Bauliche Mängel und des Bauträgers Wohnungsverwalter (17.2.2013)
- Dusche, Wanne & Co. vor Gericht (23.8.2011)
- Rücklage von Wohnungseigentümergemeinschaften steuermindernd? (3.1.2011)
siehe zudem:
- Baufinanzierung und Immobilien auf Baulinks
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