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Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen

(17.2.2023) Mit Wirkung zum 15. Februar 2023 ist das neue „BMWSB-Härtefall­pro­gramm Wohnungsunternehmen 2023“ der KfW gestartet. Es richtet sich an Wohnungsunternehmen, die aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten eine aktuelle Liquiditätslücke schließen müssen. Das Programm beinhaltet die Risikoübernahme eines Kreditbetrags von 500.000 bis 10 Mio. Euro und einen leichteren Kreditzugang, bei dem der Bund 80% des Kreditrisikos übernimmt. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit den Landesförderinstituten und Banken.

Zur Erinnerung: Ursache der Liquiditätsengpässe von förderfähigen Unternehmen ist, dass sie erhöhte Vorauszahlungen an die Energieversorger leisten müssen, die Mieter aber bisher noch geringe Abschläge zahlen und die Erstattung aus der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse diese Differenz nicht ausgleicht.

Foto © baulinks/AO 

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) begrüßt das Härtefallprogramm „ausdrücklich“. Sein Präsident Axel Gedaschko kommentierte: „Großes Lob und Dank geht an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Es handelt sich um eine hervorragende Lösung für Wohnungsunternehmen, denen angesichts der massiv gestiegenen Energiekosten unverschuldet Zahlungsengpässe drohen. Mit dem Härtefallprogramm lassen sich die Liquiditätsengpässe überwinden. ... Jetzt kommt es darauf an, dass die Landesförderinstitute zugunsten der sozial orientierten Wohnungsunternehmen und ihren Mietern handeln und bei der Umsetzung des Härtefallprogramms weder Bearbeitungsgebühren noch Zinsen erheben.“

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