GEP Industrie-Systeme GmbH
Leitfaden zum Anschluss von Sprinkleranlagen an die Trinkwasserleitung (28.1.2010)
Der
Anschluss von Sprinkleranlagen an die Trinkwasser-Installation eines Gebäudes
muss gesetzlich so erfolgen, dass eine Veränderung der Trinkwasserqualität
ausgeschlossen ist. Um dies sicherzustellen, wird die Sicherungsarmatur "Freier
Auslauf" durch den Bundesrat in der amtlichen Begründung der Bundesregierung zur
Trinkwasserverordnung 2001 für die Abtrennung von nicht häuslichem Wasser zum
"Schutz der menschlichen Gesundheit" vorgesehen. Fortführend ist für den
Regelfall diese Forderung auch in
DIN 1988-6 von 2001 niedergeschrieben. Der Planer, vor allem aber der
ausführende, zugelassene Vertrags-Installationsbetrieb, können für einen nicht
fachgerecht ausgeführten Anschluss strafrechtlich belangt werden.
Trinkwasser-Trennstation jetzt mit DVGW Zulassung (27.8.2009)
Die
Zertifizierungsstelle des DVGW hat die Technik der Trinkwasser-Trennstationen
von GEP Industrie Systeme bestätigt. Den Kompaktanlagen wurde damit die sichere
Trinkwassertrennung für Betriebs- und Löschwasseranlagen auf kleinem Raum
beurkundet und die Aufstellung ober- und unterhalb der Rückstauebene ermöglicht.
Volumenströme von 1 bis 1.000 m³/h werden über die Sicherungsarmatur Freier
Auslauf mit Hilfe eines Separators und integrierter Siphontechnik von
bakteriologisch belastetem Wasser getrennt.
Neue Sprinkler-Norm DIN EN 12845 anerkannte Regel der Technik (25.7.2009)
Die
Planung und Installation von Sprinkleranlagen ist in der Fachwelt seit vielen
Jahrzehnten kontrovers diskutiert worden. Ein einheitliches Regelwerk, das den
allgemein anerkannten Stand der Technik abbildete, suchte man vergeblich.
Bestehende DIN-Normenwerke galten lange Zeit als unzureichend.
Kein Pardon bei der Absicherung von Löschwasseranlagen (8.10.2006)
Löschwasseranlagen
dürfen in der Regel nicht mehr direkt an das Trinkwassernetz angebunden werden.
Bestehende Anlagen sind nach TRVO ohne Ausnahmeregel umzurüsten. Es besteht kein
Bestandsschutz!